Justiz-Skandal: Verleumderin bringt Mann durch Falschaussage in U-Haft

Realjurist W.Pöltl fordert Staatsanwaltschaften und Gerichte auf: Keine U-Haft mehr ohne handfeste Beweise! Ende der Hetzjagd auf Unschuldige!

Die Überschrift in der „Krone“ vom 29.7.2024 ist deutlich: 

_22-JÄHRIGE VERURTEILT – FALSCH AUSGESAGT: „WURDE IN KOFFERRAUM GESPERRT“_

(Quelle:22-Jährige verurteilt – Falsch ausgesagt: „Wurde in Kofferraum gesperrt“ | krone.at) 

Realjurist W.Pöltl (hat Strafrecht studiert) klagt die Justiz an: „Die Verhängung der U-Haft gegen unschuldige Männer – ohne jegliche taugliche Beweise – ist menschenrechtswidrig und ein Skandal“. Die gängige Praxis: „Es reicht die Behauptung einer Frau,  dass sie vergewaltigt worden sei. Der vermeintliche Täter wird sofort in U-Haft genommen“. Im gegenständlichen Fall hatte das männliche Verleumdungsopfer noch „Glück“ und wurde nach 2 Wochen U-Haft aus dem Knast entlassen. Pech dagegen hatte da ein anderes männliches Verleumdungsopfer: Dieser Unschuldige wurde von einer Frau verleumdet und natürlich wurde sofort die U-Haft verhängt. Der Unschuldige wurde für 6 Monate eingesperrt! Es folgte: EIN FREISPRUCH. Das Verleumdungsopfer, der unschuldig Inhaftierte, wurde vom Staat nicht entschädigt und musste sogar seine horrenden Anwaltskosten (70.000.- €!) selbst bezahlen. Die Verleumderin wurde von der Justiz NICHT verfolgt. W. Pöltl fordert Gesetzesänderung: „Lange Haftstrafen – unbedingt – für Verleumdung und die volle Entschädigung der Verleumdungsopfer durch Abgeltung für erlittene U-Haft (1000.- € pro Tag erlittener U-Haft) plus Ersatz aller Schäden. Durch Verleumdung verhängte U-Haft bedeutet: Existenzgefährung, Existenzvernichtung, Rufmord am Verleumdungsopfer. Die VerleumderInnen müssen zur vollen  Schadenswiedergutmachung verurteilt werden. Eines ist aber darüber hinaus erschreckend: Staatsanwaltschaften  dürfen offenbar völlig unbehelligt die Existenzen Unschuldiger gefährden und vernichten. Ohne jegliche Konsequenz.  Das ist der Justiz-Skandal der Superlative.

Wolfgang Pöltl
Tel.: 06641401616

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