Flugverspätung? FairPlane ist der neue Partner des ADAC
Die Urlaubszeit hat begonnen und viele Flugreisende sind mit Flugunregelmäßigkeiten konfrontiert. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht Entschädigungszahlungen vor.
Bei Flugverspätungen von drei Stunden am Zielflughafen, verpasstem Anschlussflug oder kurzfristiger Annullierung (Flug wird weniger als 14 Tage vor dem Abflug abgesagt) kann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen. Nur beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen ist das Luftfahrtunternehmen von einer Zahlung befreit.
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