Stadt Graz verhindert leistbares Wohnen
VÖPE Steiermark und die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder WKO fordern die gesetzliche Frist von 18 Monaten für die Entwicklung von Bebauungsplänen auf 12 Monate zu reduzieren.
Bereits zum zweiten Mal wurde die Stadt Graz vom Höchstgericht für die Nichteinhaltung der 18 Monate Frist für die Erstellung eines Bebauungsplanes verurteilt. Die Ankündigung der Vizebürgermeisterin Judith Schwentner diese Frist zu verlängern, wird von den Immobilienentwicklern als gefährliche Drohung wahrgenommen. Im!-->…