US-Militärtransite: Konvois durchqueren Österreich

Vorbereitung auf internationale NATO-Übung „Saber Junction“ in Deutschland

Von 13. bis 23. August 2024 erfolgen Transite der US-Streitkräfte durch Österreich. Grund dafür ist die „Saber Junction“ – eine internationale Übung in Deutschland, an der mehrere Armeen teilnehmen; Die NATO-Übung „Saber Junction“ – geleitet von der US Army Europe and Africa – findet jährlich statt. Daran nehmen NATO-Länder sowie Partnerländer – darunter Albanien, Belgien, Georgien und Rumänien – teil. Österreich ist nicht beteiligt. 

Im genannten Zeitraum durchqueren ca. 300 Fahrzeuge Österreich. Die Einreise der ersten Fahrzeuge wird über den Grenzübergang Thörl-Maglern (Kärnten) passieren. Die Ausreise nach Deutschland erfolgt über den Grenzübergang Suben (Oberösterreich). Seit dem 29. Juli finden bereits vorbereitende Verlegungen in kleinerem Ausmaß statt. Gegen mögliche Verkehrsbehinderungen werden Maßnahmen getroffen. 

Das Bundesheer unterstützt den Transit im Bereich des Transportmanagements. Durch die Unterstützung des Transits generiert das Bundesheer einen Mehrwert in den Bereichen der logistischen Aus-, Fort- und Weiterbildung und nutzt die Gelegenheit für ein „On the Job Training“ des österreichischen „National Movement and Coordination Center“ und involvierter Truppenteile. Der Ausbildungs- und Erfahrungsgewinn ist vor allem für einen Einsatz und für die Zusammenarbeit im multinationalen Verbund im Rahmen von Auslandseinsätzen von hohem Wert. Die dem Bundesheer im Zusammenhang mit dem Transit entstehenden Kosten werden von den ausländischen Truppen refundiert. 

Transits von Angehörigen anderer Streitkräfte durch österreichisches Hoheitsgebiet werden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Basis des Truppenaufenthaltsgesetzes 2001 nach gestelltem Antrag geprüft und im Einklang mit der militärischen Neutralität gestattet. Gemäß der oben zitierten gesetzlichen Grundlage können jedoch konkrete Auflagen durch das BMLV erteilt werden. Zudem erfolgt im Falle einer erteilten Genehmigung auch die Koordinierung mit dem Bundesministerium für Inneres.

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