BirdLife Österreich übt Kritik am Verfahren rund um Windpark „Dürnkrut IV“

Keine naturverträgliche Energiewende in Ausschlusszonen!

AM 9. SEPTEMBER FINDET DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG DES GEPLANTEN WINDPARKS „DÜRNKRUT IV“ IN DER REGION „MARCH-THAYA-NORD“ STATT. BIRDLIFE ÖSTERREICH BEEINSPRUCHTE DIESES FACHLICH NICHT GENEHMIGUNGSWÜRDIGE VORHABEN UND ÜBT KRITIK AN STRUKTURELLEN PROBLEMEN IM RAHMEN DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG UND -PRÜFUNG. „DÜRNKRUT IV ZÄHLT ÖSTERREICHWEIT ZU DEN KRITISCHSTEN WINDKRAFTPROJEKTEN, AUS FACHLICHER SICHT IST ES NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG“, WEISS MATTHIAS SCHMIDT VON BIRDLIFE ÖSTERREICH. 

Die Gründe wiegen schwer: 

DÜRNKRUT IV: IN VOGELKUNDLICHER AUSSCHLUSSZONE

Dünkrut IV liegt in einer sogenannten vogelkundlichen Ausschlusszone, deren Ausweisung ein zentrales Instrument für den naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energie darstellt. Damit werden die für den Vogelschutz wichtigsten Bereiche von Windkraftentwicklung freigehalten. „Diese Zonen sind ungeachtet von etwaigen Ausgleichs- oder Minderungsmaßnahmen Tabu und müssen es auch bleiben!“, fordert Schmidt. Die Region „March-Thaya Nord“ ist eines der bedeutendsten Greifvogelgebiete Österreichs sowie Mitteleuropas. Die Vielfalt und Häufigkeit an gefährdeten und streng geschützten Arten sind außergewöhnlich. Schutzgüter wie Kaiseradler, Seeadler, Sakerfalke oder Rotmilan sind durch den angestrebten Ausbau besonders betroffen. „Die bislang positive Bestandsentwicklung der streng geschützten und für den Artenschutz prioritären Arten Kaiser- und Seeadler droht zu kippen, wenn es nicht gelingt, zumindest die wichtigsten Gebiete nachhaltig von weiteren Belastungen freizuhalten“, betont der Ornithologe.

DÜRNKRUT IV: IN REGION MIT BEREITS HOHER WINDKRAFTNUTZUNG

Dürnkrut IV liegt in der Region „March-Thaya Nord“, in dem auf 487 km ² bereits rund 110 Anlagen vorhandenen sind. „Das ist eine der höchsten Dichten an Windkraftanlagen in Österreich!“, weiß Schmidt und weiter: „Die Nutzung der Windkraft ist in dieser Region absolut ausgereizt! Ein weiterer Ausbau betrifft zunehmend die am stärksten von Greifvögeln genutzten Bereiche und führt zwangsläufig zu weiterem Lebensraumverlust und einem erhöhten Kollisionsrisiko mit Windkraftanlagen. Das kann nicht im Sinne einer naturverträglichen Energiewende und der Biodiversitätsziele sein“

DÜRNKRUT IV: STRUKTURELLE PROBLEME IM VERFAHREN

Dürnkrut IV zeige strukturelle Probleme beim Ablauf der Umweltverträglichkeitserklärung und -prüfung. „Einzelprojekt-Prüfungen greifen zu kurz, vor allem wenn eine Vielzahl von Projekten auf engem Raum umgesetzt wird. Eine ganzheitliche unabhängige Bewertung ist daher unabdingbar“; so Schmidt. 

Daher fordert BirdLife Österreich:

* Eine fachliche fundierte Zonierung, welche die Interessen des Naturschutzes berücksichtigt, muss das Fundament für eine langfristige und sichere Planung einer naturverträglichen Energiewende bilden. Bei aller Notwendigkeit des Ausbaus Erneuerbarer Energie sind Ausschlusszonen zu respektieren und langfristig rechtlich abzusichern. 

* Die fachliche Qualität und Geschwindigkeit von Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten muss steigen. Dies bedeutet, dass

*  Umweltverträglichkeitserklärungen unabhängiger von Einflüssen der Auftraggeber gestaltet werden,
* eine ausreichende Anzahl unabhängiger Amtssachverständiger zur Verfügung steht,
* Kumulationseffekte der Windkraftnutzung im Genehmigungsprozess stärker berücksichtigt werden und nicht nur Einzelprojektbewertungen durchgeführt werden. 

* Im Falle einer Umsetzung von Projekten müssen wirksame und sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen und Minderungsmaßnahmen anstatt von Alibi-Maßnahmen getroffen werden. Die aktuelle Praxis zeigt, dass eine unabhängige fachliche Koordination unumgänglich ist, um Wirksamkeit und fachgerechte Umsetzung zu gewährleisten.

Matthias Schmidt von BirdLife Österreich zieht Bilanz: „PROJEKTE WIE DÜRNKRUT IV WIDERSPRECHEN EINER NATURVERTRÄGLICHEN ENERGIEWENDE. KOMPROMISSE SIND BEIM AUSBAU DER ERNEUERBAREN NÖTIG UND MÖGLICH, ABER NICHT ÜBERALL UND ZU JEDEM PREIS. DAS ALLEM ÜBERGEORDNETE ÖFFENTLICHE INTERESSE IST NICHT MISSBRÄUCHLICH GEGEN NATURSCHUTZBELANGE EINZUSETZEN!“ 

BirdLife Österreich
Dr. Susanne Schreiner
Telefon: +43 (0) 699 181 555 65
E-Mail: susanne.schreiner@birdlife.at

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