Keine Zulagen für ekelige Tätigkeiten: AK erkämpfte Nachzahlung für eine Mitarbeiterin im Haus- und Heimservice
FÜR TÄTIGKEITEN, DIE IM SINNE DES EINKOMMENSTEUERGESETZES (ESTG) UNTER ERSCHWERTEN BEDINGUNGEN VERRICHTET WERDEN, STEHEN ARBEITNEHMER:INNEN IN ÖSTERREICH, SOFERN ES DER KOLLEKTIVVERTRAG VORSIEHT, ETWA DIE SCHMUTZ-, ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE (SEG-ZULAGE) ZU. EINER BESCHÄFTIGTEN AUS LINZ, DIE UNTER ANDEREM EXKREMENTE WEGWISCHEN MUSSTE, WURDEN DIESE ZULAGEN VORENTHALTEN. MIT HILFE DER AK KAM SIE LETZTLICH DOCH NOCH ZU IHREM RECHT UND ZU EINER NACHZAHLUNG.
Acht Jahre lang unterstützte eine Arbeitnehmerin aus Linz als Mitarbeiterin im Haus- und Heimservice ältere und pflegebedürftige Menschen in deren Zuhause. Sie half ihren Klient:innen beim Einkaufen, Wäschewaschen und unter anderem auch beim Aufräumen, Putzen und Grundreinigen der Wohnungen. Bei Letzterem kam es häufig vor, dass sie auch Exkremente wegwischen und entsorgen musste. Für sie war das kein Problem, weil sie es als normalen Teil ihres Jobs betrachtete. Laut Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich stand ihr dafür eine SEG-Zulage zu.
Nachdem die Arbeitnehmerin ihren Job gekündigt hatte, ließ sie die Endabrechnung bei der AK in Linz überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass der frühere Arbeitgeber die ihr zustehenden Zulagen nicht abgerechnet und ausgezahlt hatte. Die AK intervenierte und kam rasch zum Erfolg: Die Frau bekam je Arbeitsstunde mit erschwerten Bedingungen 1,44 Euro brutto und in Summe mehr als 1.120 Euro nachbezahlt.
AK-Präsident Andreas Stangl stellt klar: „Es kann immer vorkommen, dass Unternehmen etwas übersehen oder Ansprüche absichtlich nicht bezahlen. Es ist besser die Abrechnung kontrollieren zu lassen, als Ansprüche liegen zu lassen.“
Arbeiterkammer Oberösterreich
Hans Promberger
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