Brunner: Finanzpolizei deckt Verstöße bei Breitband-Ausbauarbeiten auf

Mit Förderungen von rund 1,4 Milliarden Euro sichert die Bundesregierung den Österreicherinnen und Österreichern bis 2030 flächendeckend Gigabit-fähige Anschlüsse in allen Bundesländern. Gemeinsam mit den erheblichen Summen der privaten Anbieter schreitet der Ausbau des Breitbandnetzes in Österreich intensiv voran – nun versuchen auch Kriminelle, von dieser Entwicklung illegal zu profitieren. Die Finanzpolizei hat darauf rasch reagiert und erste erfolgreiche Kontrollen durchgeführt, um illegalen Praktiken im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau einen Riegel vorzuschieben.

„Der Breitbandausbau ist eine der zentralen Maßnahmen unserer Digitalisierungsstrategie. Er schafft die Basis für wirtschaftlichen Fortschritt und Lebensqualität in ganz Österreich. Umso wichtiger ist es, dass wir illegale Praktiken, die diesen Fortschritt gefährden, konsequent unterbinden. Die erfolgreichen Kontrollen der Finanzpolizei zeigen, dass wir hier rasch handeln. Wir legen jenen Betrügern das Handwerk, die sich an wichtigen standortrelevanten Projekten auf illegale Weise bereichern wollen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

„Wir haben von den deutschen Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit den Hinweis erhalten, dass sich schwarze Schafe in die Bauarbeiten beim Breitbandausbau eingeschlichen haben. Dieser Hinweis hat sich leider auch in Österreich bestätigt. Unsere Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten gehen weiter entschieden gegen solche Missstände vor“, so Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei. 

MEHRERE VERSTÖSSE IN NIEDERÖSTERREICH AUFGEDECKT

Die Finanzpolizei führte kürzlich erfolgreiche Kontrollen in mehreren Regionen Österreichs durch, darunter St. Pölten, Hollabrunn, Baden und Wiener Neustadt, wobei insgesamt 34 Dienstnehmer von sieben Unternehmen, aus Schweden, Spanien und Deutschland, sowie eine inländische Firma überprüft wurden. Die kontrollierten Arbeiter stammten aus Schweden, Rumänien, Moldawien, Spanien und Deutschland. In St. Pölten wurden bei zwei schwedischen Firmen Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) festgestellt.

In Hollabrunn wurden acht entsandte Dienstnehmer überprüft, die für eine spanische Firma tätig waren. Die wurde wiederum von einem Wiener Unternehmen beauftragt. Zwar waren die erforderlichen Entsendemeldungen für die spanischen und rumänischen Staatsangehörigen erstattet worden, jedoch fehlten sowohl Melde- als auch Lohnunterlagen. 

In Baden beschäftigte eine spanische Firma rumänische Arbeiter ohne ausreichende arbeitsmarktrechtliche Bewilligungen, was zu einer Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) führte. 

In Wiener Neustadt deckten die Beamten ähnliche Verstöße bei einer deutschen Firma auf. Von den 12 Beschäftigten waren lediglich fünf bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gemeldet, darunter vier rumänische und ein moldawischer Staatsangehöriger. Die übrigen sieben Dienstnehmer, bestehend aus zwei deutschen, vier rumänischen und einem moldawischen Staatsangehörigen, waren entsandt, aber weder eine Entsendemeldung noch die erforderlichen Formulare und Lohnunterlagen lagen vor. 

Bei diesen Kontrollen war auffällig, dass sämtliche Aufträge über mehrere Sub- und Subsubunternehmen weitervergeben wurden und die zwischengeschalteten Unternehmen oftmals gar nicht operativ tätig waren bzw. gar nicht in der Lage gewesen wären, die Aufträge auszuführen. In allen Fällen wurden entsprechende Strafanträge eingeleitet.

GEMEINDE STELLT BAUSTELLE NACH KONTROLLE DER FINANZPOLIZEI EIN

Mitte August führte die Finanzpolizei in einer Gemeinde in Tirol eine Kontrolle durch. Die Beamtinnen und Beamten trafen dabei zehn Personen bei Breitband-Ausbauarbeiten an. Acht davon waren Drittstaatsangehörige, zwei davon EU-Bürger. Erste Erhebungen ergaben, dass neun Personen einer belgischen Firma zuzurechnen sind, die von einer österreichischen Telekommunikationsgesellschaft beauftragt wurde. Ein chinesischer Staatsbürger ist einer österreichischen GmbH zuzurechnen. 

Keiner der zehn Arbeiter konnte die erforderlichen Unterlagen nach dem LSD-BG und AuslBG vorlegen. Die Polizei wurde daher zur fremdenrechtliche Beurteilung verständigt und die zehn Personen zur fremdenrechtlichen Überprüfung nach Innsbruck verbracht.  Die betroffene Bezirkshauptmannschaft zog schließlich den Bescheid für die Bauarbeiten zurück, die Baustelle wurde eingestellt. Weitere Erhebungen werden durchgeführt.

 

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