AK-Rosoli und ÖGB-Lackner: Ein Stück Gerechtigkeit für die Pflege

Auf Druck von AK und ÖGB: Angleichung der Honorare der Pflege für die Pflegegeldeinstufung und Aufwertung für gehobene Pflegekräfte endlich erreicht

Viele Menschen brauchen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung. Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige sich die richtigen Angebote leisten können, gibt es österreichweit finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld. Für eine Erstbegutachtung besuchte üblicherweise eine Ärztin oder ein Arzt die pflegebedürftige Person zu Hause.  

Lange Zeit blieb diese Begutachtung der Ersteinstufung für den Bezug von Pflegegeld der Ärzteschaft vorbehalten. Seit Juli 2023 können allerdings auch diplomierte Gesundheits- und Pflegefachkräfte diese Gutachten erstellen. Bis dato wurde jedoch das Honorar der Pflege nicht an jenes der Ärzteschaft angeglichen. Gesundheitsminister Rauch hat nun angekündigt, das zu ändern und die Bezahlung für die Gutachtertätigkeit anzugleichen. 
Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Pflegepolitik in der Arbeiterkammer, und Martina Lackner, Pflegeexpertin im ÖGB, freuen sich über dieses Stück Gerechtigkeit: „Dass neben Ärztinnen und Ärzten jetzt auch der gehobene Pflegedienst Gutachten erstellen kann, und dass die gleiche Tätigkeit auch gleich bezahlt wird, sind Erfolge für AK und ÖGB – und natürlich auch für alle Pfleger:innen, die diese Gutachten schreiben!“ 

Arbeiterkammer Wien
Michael Mayer
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Mag. Toumaj Faragheh
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