Innenminister Karner gegen Bürgerinitiative zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft

„Verlust der Staatsbürgerschaft konsequent“, so Karner

Das Innenministerium hat eine Stellungnahme zur laufenden Bürgerinitiative betreffend „klare und erreichbare Kriterien für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft“ abgegeben. Darin bezeichnet Innenminister Karner (ÖVP) es als „konsequent für österreichische Staatsbürger den Verlust der Staatsbürgerschaft vorzusehen, wenn diese eine andere Staatsangehörigkeit annehmen“.

Philipp Rader, Mit-Initiator der Bürgerinitiative, zeigt sich enttäuscht: “Auslandsösterreicher sind oft mit erheblichen Nachteilen im Berufsleben oder im Aufenthaltsrecht konfrontiert, wenn sie die Staatsbürgerschaft des Gastlandes nicht annehmen. Die meisten von ihnen sind durch Familie und Freunde nach wie vor eng mit Österreich verbunden. Es ist daher nicht richtig, ihnen die österreichische Nationalität wegzunehmen.”

Mit knapp 6500 händischen Unterschriften und 2000 Online-Unterstützungserklärungen ist die Bürgerinitiative die größte Auslandsösterreicher-Kampagne der letzten Jahre. Sie fordert klare Kriterien für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft. Mehr als 250 Personen haben Stellungnahmen abgegeben und ihre persönliche Situation geschildert. Das Schreiben des Innenministers geht auf keine einzige der Stellungnahmen ein.

Stattdessen behauptet das BMI, es gebe bereits „klare Kriterien“. Stefan Fragner, Mit-Initiator der Bürgerinitiative, widerspricht: “Im Gesetz ist von berücksichtigungswürdigen Gründen im Privatleben oder vom Interesse der Republik die Rede. Es wird nicht näher erläutert, was genau damit gemeint ist. In der Praxis ist es fast unmöglich, die Beibehaltung zu bekommen; und Menschen mit den richtigen Beziehungen haben es leichter.”

Dass die ÖVP die Regeln trotzdem nicht ändern will, geht auch aus ihrem Wahlprogramm hervor. Unter dem Punkt „Rot-Weiß-Rot-Act“ will sie keine Aufweichung der Vergabe der Staatsbürgerschaft. Dass dies auch für die Beibehaltung gilt, wird in der Stellungnahme klar: “Die Regelungen zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft sind die Kehrseite zur Regelung hinsichtlich der Verleihung.”

„Verleihung und Beibehaltung werden durch unterschiedliche Gesetze geregelt. Es ist sehr wohl möglich, die Kriterien zur Beibehaltung zu lockern, aber die Vergabe gleich streng zu halten“, stellt Gabriel Foguel, Mit-Initiator der Bürgerinitiative, klar.

Trotz der negativen Stellungnahme bleibt die Bürgerinitiative im Petitionsausschuss und kann von österreichischen Staatsbürgern auf www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/71 unterstützt werden. Die Initiative wird im Herbst erneut behandelt, davor findet jedoch die Nationalratswahl statt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Stellungnahme auf das Wahlverhalten der Auslandsösterreicher auswirken wird.

Quellen:

Stellungnahme des BMIs: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/SBI/5618/imfname_1648327.pdf

Bürgerinitiative: www.beibehaltung.at 

Philipp Rader
kontakt@beibehaltung.at
+43 699 11215852
www.doppelstaatsbuerger.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender