Sporttrainerin heimlich in Umkleidekabine gefilmt – AK er-kämpft 7.000 Euro Entschädigung und fordert Gesetzesände-rung
VOR 45 JAHREN WURDE DAS GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (GLBG) ERSTMALS ALS „GLEICHLOHNGESETZ“ ERLASSEN. UM GESCHLECHTSSPEZIFISCHE LOHNUNTERSCHIEDE IN DER PRIVATWIRTSCHAFT ZU VERBIETEN, WURDE ES SUKZESSIVE NOVELLIERT UND AUF DIE GESAMTE ARBEITSWELT AUSGEWEITET. GESCHLECHTSBEZOGENE UND SEXUELLE BELÄSTIGUNG WURDE BEREITS IN DEN 1990ER JAHREN MIT INS GESETZ AUFGENOMMEN. DENNOCH IST SIE NOCH IMMER IN VIELEN BETRIEBEN GÄNGIGE PRAXIS, WIE EIN BESONDERS DREISTER FALL SEXUELLER BELÄSTIGUNG ZEIGT.
Heimlich in der Umkleide gefilmt werden, ist wohl der Alptraum einer jeden Frau. Dieser wurde für eine junge Sporttrainerin Realität. Sie fand bei ihrem Arbeitgeber Videoaufnahmen von sich im Umkleideraum, nackt bis auf die Unterhose. Die Tat konnte eindeutig dem Inhaber des Sportstudios nachgewiesen werden. Die Trainerin wollte daraufhin ihr Dienstverhältnis vorzeitig beenden und wandte sich schockiert an die AK Oberösterreich. Diese verhalf der Frau mittels außergerichtlichen Vergleichs zu mehr als 7.000 Euro an Schadenersatz und Kündigungsentschädigung.
„Dass dies kein Einzelfall ist, zeigt unsere Rechtsschutzbilanz. 276.000 Euro konnten wir alleine im letzten Jahr wegen Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz für unsere Mitglieder erstreiten“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
AK OBERÖSTERREICH FORDERT BESSERES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
Arbeiterkammer Oberösterreich
Hans Promberger
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