Pensionsanpassungsgesetz bringt Verlängerung der Schutzklausel für Pensionsantritte im kommenden Jahr
ÖVP, SPÖ und Grüne beschließen im Nationalrat Deckelung der Pensionserhöhung für 2025 ÖVP, SPÖ und Grüne beschließen im Nationalrat Deckelung der Pensionserhöhung für 2025
Die inflationsbedingte Pensionsanpassung für 2025 soll 4,6 % betragen, wobei ein Anpassungsdeckel in der Höhe von knapp 279 Ꞓ festgelegt wird. Der Nationalrat stimmte heute für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsparteien. Gleichzeitig ist auch im kommenden Jahr eine Inflations-Schutzklausel für Pensionsneuantritte vorgesehen und die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung ein weiteres Jahr ausgesetzt. Die im Plenum notwendige Zweidrittelmehrheit wurde durch die Zustimmung der SPÖ erreicht. Mit einer Verfassungsbestimmung wird sichergestellt, dass die maximale Pensionserhöhung von 278,76 Ꞓ auch für sämtliche Sonderpensionen gilt. Bei mehreren Pensionsbezügen ist das Gesamtpensionseinkommen maßgeblich.
Abseits der Sonderregelungen für die Pensionserhöhung enthält das Gesetzespaket auch Bestimmungen betreffend die Sitzungen der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger. Geplant ist, die grundsätzlich bestehende Präsenzpflicht zu lockern und Sitzungsteilnehmer:innen unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen, sich per Video zuzuschalten.
Im Plenum des Nationalrats bekräftigten die Sozialdemokrat:innen ihre scharfe Kritik an der Aliquotierung und daran, dass die Schutzklausel auch im nächsten Jahr nicht für alle Korridorpensionen gelten soll. Sie konnten sich allerdings mit einem Abänderungsantrag zu diesen Punkten sowie mit einem Antrag auf Einführung einer „Millionärsteuer“ zur Finanzierung des Gesundheitssystems nicht durchsetzen.
Nicht mitgehen wollten bei der Beschlussfassung FPÖ und NEOS. Die FPÖ kritisierte die für 2025 vorgesehene Pensionserhöhung als nicht ausreichend und forderte eine Erhöhung um 5,5 %. Sie fand für ihren Antrag aber keine Mehrheit. Generell scharfe Kritik am Gesetzentwurf kam von den NEOS. Sie sahen „Wahlzuckerln“ für Pensionist:innen, die nach ihrer Ansicht auf Kosten der jüngeren Generation und der langfristigen Finanzierbarkeit des Pensionssystem gingen.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka dankte den SPÖ-Abgeordneten Alois Stöger und Gabriele Heinisch-Hosek sowie ÖVP-Abgeordneter Maria Großbauer, die ihm Rahmen der Debatte ihre Abschiedsreden als Mandatar:innen hielten, für ihre langjährige Arbeit im Nationalrat.
SCHUTZKLAUSEL SOLL LÄNGEREN VERBLEIB IM ERWERBSLEBEN UNTERSTÜTZEN
Die Basis für die Pensionsanpassungen des kommenden Jahres bildete ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien, der im Budgetausschuss mittels eines Abänderungsantrags seinen eigentlichen Inhalt erhielt. Die allgemeine Pensionserhöhung wird 4,6 % betragen. Personen, die eine besonders hohe (Gesamt-)Pension über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Ꞓ beziehen, erhalten als Pensionsanpassung einen monatlichen Fixbetrag von 278,76 Ꞓ, also 4,6 % der Höchstbeitragsgrundlage. Auch 2023 und 2024 hat es bereits einen entsprechenden Deckel gegeben.
Gleichzeitig wird es auch im kommenden Jahr eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge geben. Damit sollen Personen, die ihre Pension 2025 antreten, durch eine außerordentliche Gesamtgutschrift in der Höhe von 4,5 % auf ihrem Pensionskonto vor inflationsbedingten Pensionsverlusten bewahrt werden. Laut dem Budgetdienst des Parlaments wäre ohne Schutzklausel für das Jahr 2025 ein Pensionsantritt im Jahr 2024 deutlich attraktiver als 2025. Ein längerer Verbleib im Erwerbsleben und ein Pensionsantritt in den ersten Monaten 2025 würde sogar zu einer niedrigeren Bruttopension führen, als ein Antritt im Dezember 2024. Weiters könnte es zu einem Vorziehen von Pensionsantritten aus dem Jahr 2026 in das Jahr 2025 kommen.
Ein weiteres Jahr ausgesetzt bleibt auch die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung. Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Pensionsantritt im kommenden Jahr erfolgt, wird es 2026 die volle Pensionserhöhung geben. Für Beschäftigte, die eine Korridorpension in Anspruch nehmen, wird diese Sonderregelung, wie bereits 2024, jedoch nur in Ausnahmefällen gelten. Etwa dann, wenn sie unmittelbar vor Pensionsantritt Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen haben, Anspruch auf eine Schwerarbeitspension haben oder die Korridorpension schon vor dem Jahr 2025 antreten hätten können. Damit soll ein Anreiz für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben gesetzt werden.
ÖVP: BUNDESREGIERUNG SICHERT KAUFKRAFT FÜR PENSIONIST:INNEN
ÖVP-Abgeordneter August Wöginger sprach von einem „guten Gesetz“, mit dem eine angemessene Inflationsanpassung für alle Pensionist:innen erreicht werde. Damit werde die Kaufkraft auch der älteren Generation gesichert. Mit der Fortsetzung der Schutzklausel und der Aussetzung der Aliquotierung sei ein weiteres Versprechen der ÖVP umgesetzt worden. Der Bundesregierung sei es mit zahlreichen Maßnahmen gelungen, für Österreich die zweithöchste Kaufkraft in der EU zu sichern, betonte der ÖVP-Abgeordnete. Besonders deutlich sei dabei in den letzten Jahren die Erhöhung der Mindestpensionen ausgefallen. Österreich habe insgesamt ein gutes Pensionssystem, das einen solidarischen Ausgleich erreiche und der älteren Generation erlaube, am Wohlstand, den sie geschaffen habe, auch teilzunehmen.
Der Wohlstand in Österreich sei der älteren Generation zu verdanken, betonte Georg Strasser (ÖVP). Sie habe daher auch verdient, eine angemessene Pension zu erhalten. Mit der Pensionsreform stelle man sicher, dass das Pensionssystem der Lebensrealität gerecht werde.
ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer wies darauf hin, dass auch im Kulturbereich sehr viel an harter Arbeit geleistet werde. Diese müsse entsprechend abgegolten werden, auch mit angemessenen Pensionen, betonte sie. Sie fühle sich geehrt, dass sie in der vergangenen Legislaturperiode als Kultursprecherin ihrer Fraktion als Kulturbotschafterin wirken und ihren Beitrag zur Unterstützung des Kulturlebens leisten habe können. Großbauer benützte ihre letzte Rede im Nationalrat, um auf das nach wie vor bestehende Problem des Machtmissbrauchs im Kulturbetrieb hinzuweisen. Hier dürfe nicht verharmlost oder weggesehen werden, forderte die scheidende Abgeordnete.
SPÖ KRITISIERT ALIQUOTIERUNG UND UNGLEICHE BEHANDLUNG VON KORRIDORPENSIONEN
Alois Stöger (SPÖ) erinnerte daran, dass es immer ein grundlegendes Anliegen der Sozialdemokratie gewesen sei, den Menschen die Zukunftsängste zu nehmen. Daher sei ihr auch die Absicherung gegen Altersarmut ein besonderes Anliegen. Leider werde das erkämpfte Pensionssystem immer wieder in Frage gestellt, beklagte der Abgeordneten. Die nun geplanten Maßnahmen seien aus seiner Sicht Schritte, um in den kommenden Jahren eine schleichende Pensionsreduktion herbeizuführen. Besonders scharf kritisierte er die vorgesehene Aliquotierung der Pensionen. Er brachte einen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein, der forderte, von der Aliquotierung überhaupt Abstand zu nehmen und alle Korridorpensionen gleich zu behandeln. Der Antrag fand nur Unterstützung bei SPÖ und FPÖ und blieb damit in der Minderheit.
Josef Muchitsch (SPÖ) kritisierte, dass die versprochene Nachfolgeregelung zur Aliquotierung weiterhin nicht vorliege, sondern sie ein weiteres Mal nur ausgesetzt werde. 2026 drohe damit aber wieder eine sozial ungerechte Pensionsanpassung, bei der der Zeitpunkt des Pensionseintritts über die spätere Höhe der Pension entscheide. Wer länger arbeite, werde damit benachteiligt. Auch die Regelung der Schutzklausel für Korridorpensionen sei aus seiner Sicht völlig unsinnig. Sie müsse generell für alle gelten, forderte Muchitsch. Er wandte sich dagegen, das Pensionssystem schlechtzureden und damit Menschen zu verunsichern. Sowohl seitens der EU-Kommission als auch des Rechnungshof sei festgestellt worden, dass die Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems gesichert sei. Eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters werde es mit der SPÖ nicht geben, betonte er. Das Ziel müsse vielmehr sein, möglichst vielen Menschen zu ermöglichen, gesund das vorgesehene Pensionsalter zu erreichen. Die SPÖ trete zudem dafür ein, wieder einen Anspruch auf geblockte Altersteilzeit einzuführen.
Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) wies auf das Problem der Altersarmut hin, das durch eine Krise der Gesundheitsversorgung noch verschärft werde. Sie forderte in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion eine „Millionärssteuer statt einem Sparpaket für eine Patientenmilliarde zur spürbaren Verbesserung der Gesundheitsversorgung“, sowie eine Termingarantie bei Arztbesuchen, damit es zu keiner Zwei-Klassen-Medizin komme. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. Heinisch-Hosek benützte ihre letzte Wortmeldung im Hohen Haus, um auf die Anliegen von Kunst und Kultur hinzuweisen und für die gute Zusammenarbeit im Nationalrat zu danken.
NEOS KRITISIEREN PENSIONSERHÖHUNG ALS „WAHLZUCKERL“
Die NEOS blieben bei ihrer Kritik. Das österreichische Pensionssystem müsse reformiert werden, betonte NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker. In Österreich sei das faktische Pensionsantrittsalter immer noch so niedrig wie in den 1970er-Jahren, während die Lebenserwartung seither stark gestiegen sei und die Menschen oft später ins Berufsleben eintreten würden. Vor diesem Hintergrund seien weitere „Wahlzuckerl“ für Pensionist:innen nicht angebracht. Leistungserhöhungen, ohne die Frage zu stellen, wie diese gegenfinanziert werden sollten, drohten das Ungleichgewicht zwischen den Generationen zu verstärken, warnte Loacker. Nach einer Berechnung des parlamentarischen Budgetdienstes würden alleine die außertourlichen Pensionsbeschlüsse der Jahre 2017 bis 2023 das Budget bis zum Jahr 2050 mit 1,8 Mrd. Ꞓ pro Jahr belasten. Das sei Geld, dass im Budget für Maßnahmen zugunsten der jüngeren Generationen fehle, meinte Loacker.
GRÜNE SEHEN NOTWENDIGEN SCHUTZ VOR PENSIONSVERLUSTEN
Grünen-Sozialsprecher Markus Koza widersprach der Aussage, bei der Schutzklausel und beim nochmaligen Aussetzen der Pensionsaliquotierung um ein „Wahlgeschenk“ handle. Vielmehr werde ein gesetzlicher Auftrag umgesetzt. Durch die Deckelung werde zudem verhindert, dass besonders hohe Pensionen unverhältnismäßig anstiegen. Seiner Ansicht nach ist die Schutzklausel nötig, um drohende Pensionsverluste durch eine verzögerte Aufwertung des Pensionskontos zu vermeiden und sicherzustellen, dass Personen, die länger arbeiten, daraus keine Nachteile erwachsen. Die von der SPÖ kritisierte Aliquotierung sei mit Unterstützung der Sozialdemokrat:innen eingeführt worden, erinnerte er. Sie sei zwar keine optimale Lösung, bisher habe aber noch niemand einen besseren Vorschlag gebracht, stellte Koza fest.
FPÖ FORDERT HÖHEREN INFLATIONSAUSGLEICH FÜR PENSIONEN
FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch merkte an, dass die vorgesehene Pensionsanpassung zwar den gesetzlichen Vorgaben Genüge tue, aber nicht berücksichtige, dass Pensionist:innen stärker von der Inflation der letzten Jahre getroffen worden seien. Sie hätten andere Konsumbedürfnisse als andere Altersgruppen, weshalb eine gerechte Pensionsanpassung auf Basis eines eigenen Pensionistenpreisindexes erfolgen müsse. Belakowitsch forderte in diesem Sinne in einem Entschließungsantrag für 2025 einen Inflationsausgleich um 5,5 % für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension. Der Antrag fand keine Mehrheit.
GEWESSLER: PENSIONSANPASSUNG ZEIGT REALISMUS UND SOZIALE VERANTWORTUNG
In Vertretung des erkrankten Sozialministers Johannes Rauch betonte Bundesministerin Leonore Gewessler, dass die vorgesehene Pensionsanpassung von Realismus und sozialer Verantwortung geprägt sei. Insbesondere niedrige Pensionen würden deutlich aufgewertet, um die Auswirkungen der hohen Inflation der letzten Jahre auszugleichen. Auch die Schutzklausel und die Aussetzung der Aliquotierung seien geeignete Schritte, um Menschen vor Pensionsverlusten zu schützen. Damit würden auch vorzeitige Pensionsantritte hintangehalten, da es keinen Unterschied mache, in welchem Quartal man in Pension gehe. (Fortsetzung Nationalrat) sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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