Waitz: Ukraine hat Recht auf Selbstverteidigung

Österreich muss als neutraler Staat humanitäre Hilfe noch mal verstärken

Heute wird erneut das Europäische Parlament über eine Ukraine-Resolution abstimmen. Die Ukraine hat nach Artikel 51 der UN-Charta das Recht auf Selbstverteidigung, auch durch Waffengewalt, gegen die brutale Invasion durch die russische Armee. Alle Staaten, die sich zur Einhaltung des Völkerrechtes und der UN-Charta bekennen, haben eine Verpflichtung an der Seite der Ukraine zu stehen.

Aufgrund enthaltener Forderungen wie z.B. die Aufhebung der Beschränkung auch Ziele in Russland anzugreifen, sowie Waffenlieferungen inklusive Taurus Raketen durch alle Mitgliedstaaten, entschied die Grüne Delegation, nach informeller Abstimmung mit österreichischen Abgeordneten anderer Fraktionen, sich zu enthalten.

Thomas Waitz, Delegationsleiter der Grünen, sagt: „Während Putins Kriegsmaschinerie weiter gegen Zivilisten und die Energieinfrastruktur wütet, ist es wichtig, dass wir der Ukraine jetzt beim Wiederaufbau und dem startenden EU-Beitrittsprozess Solidarität sowie Unterstützung garantieren. Die Grünen stehen weiterhin voll und ganz hinter der Ukraine. Das Recht der Ukraine sich gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriff und den russischen Aggressor zu verteidigen steht außer Frage und bedarf europäischer Unterstützung. Diese Solidaritätspflicht ist keineswegs ausschließlich als militärische Hilfe zu verstehen. Minenräumung, Generatoren, humanitäre Hilfe sowie Unterstützung beim Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur sind für die Ukraine genauso zentral und sollen – wie schon bisher – weiterhin von militärisch neutralen Staaten wie Österreich erbracht werden. Wir sprechen uns deshalb für eine weitere deutliche Erhöhung der österreichischen, humanitären Hilfeleistung aus.“

Pressesprecherin Thomas Waitz
Mag.a Inge Chen
Telefon: +32484912134
E-Mail: inge.chen@europarl.europa.eu

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