Nationalratswahl 2024 in Wien: Wahlkartenbeantragung nur mehr wenige Tage möglich
Beim Wählen im Wahllokal: Achten Sie auf die Adresse des zuständigen Wahllokals
Eine Wahlkarte für die Nationalratswahl 2024 kann noch schriftlich bis Mittwoch, 25. September 2024 (z. B. online über wien.gv.at/wahlen), oder persönlich bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr, im zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Mit der Wahlkarte ist es möglich, in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl die Stimme abzugeben.
Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.
Schriftlich beantragte Wahlkarten werden den Wahlberechtigten an die gewünschte Zustelladresse grundsätzlich per Einschreiben zugesendet. Ausgenommen von der eingeschriebenen Zusendung sind nur Anträge mit einer ID Austria. Bei diesen Anträgen kann die wahlberechtigte Person auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Achtung: Wird eine Wahlkarte nach dem 24. September 2024 beantragt, ist die rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall möglich. Es wird daher empfohlen, die Wahlkarte in diesem Fall persönlich im Wahlreferat abzuholen.
Wer am Wahltag das Zuhause nicht verlassen kann, hat immer noch die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl zu wählen oder kurzfristig den Besuch einer mobilen Wahlkommission anzufordern. Voraussetzung dafür ist, dass eine Wahlkarte bis spätestens Freitag, 12 Uhr, beantragt wird. Eine schriftlich beantragte Wahlkarte kann bis Freitag, 12 Uhr, auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
OB BRIEFWAHL ZUHAUSE ODER IM WAHLREFERAT: UNTERSCHRIFT NICHT VERGESSEN!
Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann per Briefwahl gewählt werden. Wichtig: Man darf nicht vergessen auf der Wahlkarte mit der Unterschrift zu bestätigen, dass der amtliche Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 29. September 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
WÄHLEN IM WAHLLOKAL: ACHTEN SIE AUF DIE ADRESSE DES ZUSTÄNDIGEN WAHLLOKALS
Wie bei der Europawahl sind auch bei der Nationalratswahl alle Wahlstandorte – das sind Gebäude mit mindestens einem Wahllokal – barrierefrei erreichbar. Um diese Verbesserungen zu ermöglichen, mussten einige Wahllokale verlegt werden. Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig über Ihr eventuell neues zuständiges Wahllokal.
Die Adresse des zuständigen Wahllokals findet man in der „Amtliche Wahlinformation“. Sie wurde an alle wahlberechtigten Wiener*innen bereits per Post zugesendet. Die Suche nach dem zuständigen Wahllokal ist auch im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen möglich.
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte, zur Briefwahl sowie alle weiteren Informationen zur Nationalratswahl 2024 sind online unter wien.gv.at/wahlen abrufbar. Darüber hinaus steht das Stadtservice Wien unter der Telefonnummer 01/4000-4001 gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Philipp Lindner
Mediensprecher Stadtrat Jürgen Czernohorszky
Telefon: +43 1 4000 81853
E-Mail: philipp.lindner@wien.gv.at
Robert Minar
Magistratsabteilung 62 – Zentrale Wiener Wählerevidenz
Telefon: +43 1 4000 89436
E-Mail: robert.minar@wien.gv.at
Website: wien.gv.at/wahlen
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