Bures lädt zu Dialog über neue EU-Richtlinien im Bereich Antidiskriminierung ins Hohe Haus
Parlamentarisches Symposium: Die Rolle der Gleichbehandlungsstellen in einer offenen und inklusiven Gesellschaft Parlamentarisches Symposium: Die Rolle der Gleichbehandlungsstellen in einer offenen und inklusiven Gesellschaft
Im Mai dieses Jahres wurden auf EU-Ebene erstmals rechtlich verbindliche Richtlinien für die Gestaltung und Ausstattung von nationalen Gleichbehandlungsstellen beschlossen. Die möglichst effektive Umsetzung dieser neuen Vorgaben stand im Fokus eines parlamentarischen Symposiums, zu dem Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures Expert:innen und Vertreter:innen der Politik und der Zivilgesellschaft ins Hohe Haus geladen hat.
Das Programm der in vier thematische Blöcke gegliederten Veranstaltung umfasste Keynotes sowie Paneldiskussionen, unter anderem mit einigen Bereichssprecher:innen der im Parlament vertretenen Parteien. Es wurden auch internationale Best-Practice-Beispiele vorgestellt, die Anregungen für die Anwendung der Klagerechte, für den Ausbau der proaktiven Arbeit und für die Unabhängigkeit von Gleichbehandlungsstellen liefern sollen. Moderiert wurde das Symposium von der Journalistin Martina Madner, der Vorsitzenden des Frauennetzwerks Medien.
BURES: NEUE RICHTLINIEN SIND GROSSE CHANCE, UM WEITERE WICHTIGE SCHRITTE IN RICHTUNG GLEICHBEHANDLUNG ZU MACHEN
Sie könne sich keinen besseren Ort als das Parlament vorstellen, wo über so wichtige Themen diskutiert werde, wie Gleichbehandlung, Antidiskriminierung sowie die Gewährleistung einer offenen und inklusiven Gesellschaft, erklärte Doris Bures. Es sei wichtig, gerade am Ort des Dialogs und der Gesetzgebung immer wieder diese Fragen aufzugreifen. Sie erinnerte daran, dass erst vor dem Sommer bei der Festveranstaltung „20 Jahre Klagsverband“ die Zielsetzung formuliert worden sei, gemeinsam den Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft beschreiten zu wollen.
Dieses Ansinnen sei laut Bures dringlicher denn je, zumal Hass und Diskriminierung immer ungehemmter zu Tage treten würden. So hätten sowohl die Zahlen antisemitischer als auch islamfeindlicher Vorfälle stark zugenommen, gab sie zu bedenken. Außerdem würden 72 % der Menschen mit dunkler Hautfarbe in Österreich über Diskriminierungserfahrungen berichten. Die neuen Richtlinien würden daher eine große Chance darstellen, um weitere wichtige Schritte in Richtung Gleichbehandlung zu machen.
KONSTATZKY: SYMPOSIUM SOLL STARTSCHUSS FÜR MUTIGE UND INNOVATIVE RICHTLINIENUMSETZUNG SEIN
Damit Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrecht tatsächlich gelebt werden können, brauche es – neben anderen Akteur:innen – vor allem Gleichbehandlungsstellen, die Diskriminierung bekämpfen und Gleichstellung fördern, betonte die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Sandra Konstatzky. Dazu habe sich die Europäische Union bereits vor 24 Jahren bekannt. Nun habe sie erstmals verbindliche Richtlinien vorgelegt, die klare Standards für Gleichbehandlungsstellen vorsehen und die in den nächsten zwei Jahren umzusetzen sind.
Ihrer Ansicht nach brauche es vor allem eine wirksame Verankerung proaktiver Arbeit für Gleichbehandlungsstellen, damit das Rechtsbewusstsein im Sinne einer offenen und inklusiven Gesellschaft verändert werden könne. Notwendig sei zudem eine mutige Umsetzung der Klagerechte, damit Gleichbehandlungsstellen auf individueller und gesellschaftlicher Ebene wirken könnten. Sie hoffe, dass von dem heutigen Symposium, an dem zahlreiche nationale und internationale Expert:innen teilnehmen, ein Startschuss für eine innovative Richtlinienumsetzung ausgehen werde.
ACCARDO PLÄDIERT FÜR GLAUBWÜRDIGE STAATLICHE ANTIDISKRIMINIERUNGSPOLITIK
Im ersten Teil der Veranstaltung befasste sich Andreas Accardo von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) mit der Frage, welche Aufträge und welche Möglichkeiten die neuen Richtlinien mit sich bringen und welchen Beitrag seine Organisation bei der Umsetzung leisten könne. Obwohl der rechtliche Rahmen schon bisher relativ ausgefeilt gewesen sei, sehe die Realität anders aus, konstatierte Accardo. Ein Problem bestünde zum Beispiel darin, dass viele Diskriminierungsfälle gar nicht gemeldet werden und dass die Gleichbehandlungsstellen relativ unbekannt seien.
Hinsichtlich der Zukunftsaussichten führte Accardo aus, dass mit den Richtlinien mehrere Chancen verbunden seien, die von der Erhebung und Nutzung objektiver Gleichstellungsdaten, der besseren Unterstützung marginalisierter Gemeinschaften bis hin zur Förderung von Partnerschaften mit unterschiedlichen Akteur:innen in der Menschenrechtslandschaft reichen würden. Damit einhergehend brauche es ebenso eine glaubwürdige staatliche Antidiskriminierungspolitik, unterstrich er.
KÁDÁR HEBT RECHTLICHE VERBINDLICHKEIT DER NEUEN STANDARDS HERVOR
Tamás Kádár, Co-Direktor des Netzwerkes der europäischen Gleichbehandlungsstellen (Equinet) ging noch einmal auf die wichtigsten Eckpunkte der Richtlinien ein, die für die Mitgliedstaaten erstmals rechtlich bindend seien. Zur leichteren Umsetzung soll neben einer umfassenden Rechtsanalyse, die bald veröffentlicht werden soll, die Bereitstellung eines Toolkits sowie die Entwicklung von gemeinsamen Indikatoren beitragen. Grundsätzlich handle es sich bei den EU-Standards für Gleichbehandlungsstellen um ein starkes und rechtsverbindliches Instrument, das nun angewandt und bis Juni 2026 richtig implementiert werden müsse. (Fortsetzung Symposium) sue
HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung sowie eine Nachschau auf vergangene Veranstaltungen finden Sie im Webportal des Parlaments.
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