Journalisten werden vom ÖVP-Innenminister willkürlich von der Wahlberichterstattung ausgesperrt:
Die ÖVP und ihre Angst vor unabhängigen Medien
WENN AM WAHLTAG VOM (ÖVP-)INNENMINISTERIUM OFFIZIELLEN JOURNALISTEN AUS FADENSCHEINIGEN GRÜNDEN DER ZUGANG ZUM PARLAMENT VERWEHRT WIRD, DANN IST TATSÄCHLICH FEUER AM DACH – SO GESCHEHEN IM VORFELD DER NATIONALRATSWAHL AM KOMMENDEN SONNTAG. AKTUELL WURDEN VIER FÄLLE BEKANNT. „DER VORFALL REIHT SICH NAHTLOS IN DIE VERSUCHE DER ÖVP EIN, JOURNALISTEN MUNDTOT ZU MACHEN ODER IHNEN IHRE ARBEIT ZU VERUNMÖGLICHEN“, SAGT LABG. JOACHIM AIGNER, MFG-ÖSTERREICH BUNDESPARTEIOBMANN UND SPITZENKANDIDAT ZUR NATIONALRATSWAHL. MFG SCHREITET ZUR TAT UND LÄDT EINEN DER BETROFFENEN JOURNALISTEN EIN, ALS OFFIZIELLER BEGLEITER VON MFG ZUGANG ZUM PARLAMENT ZU ERLANGEN, UM SEINER UNABHÄNGIGEN ARBEIT NACHGEHEN ZU KÖNNEN.
Der Grund für die Nichtzulassung zur Wahlberichterstattung gleicht einer Farce: Die Journalisten werden mit potenziellen Schwerverbrechern und Terroristen gleichgesetzt, denn das Ministerium beruft sich auf § 22 Absatz 2 Sicherheitspolizeigesetz. Dieser ermöglicht es den Sicherheitsbehörden, präventive Maßnahmen gegen Personen zu ergreifen, von denen anzunehmen ist, dass sie „eine mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Sittlichkeit eines Menschen begehen“ werden. Der Paragraph soll eigentlich gefährliche Angriffe auf die öffentliche Sicherheit verhindern – seine Anwendung auf Journalisten in diesem Fall ist jedoch nichts weniger als ein massiver Missbrauch staatlicher Macht. Konkret betroffen sind Report24-Chefredakteur Florian Machl sowie mindestens drei weiteren Journalisten, denen am Wahltag vom Innenministerium der Zugang zum Parlament untersagt wurde.
DER BETREFFENDE § 22 ABSATZ 2 SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ IM EXAKTEN WORTLAUT:
_„Die Sicherheitsbehörden haben gefährlichen Angriffen auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Sittlichkeit, Vermögen oder Umwelt vorzubeugen, sofern solche Angriffe wahrscheinlich sind. Zu diesem Zweck können die Sicherheitsbehörden im Einzelfall erforderliche Maßnahmen mit Behörden und jenen Einrichtungen, die mit dem Vollzug öffentlicher Aufgaben, insbesondere zum Zweck des Schutzes vor und der Vorbeugung von Gewalt sowie der Betreuung von Menschen, betraut sind, erarbeiten und koordinieren, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen ist, dass ein bestimmter Mensch eine mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung (§ 17) gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Sittlichkeit eines Menschen begehen wird.“ _
Nicht einmal eine richtige Begründung, warum es zu dieser Entscheidung (bzw. zur Anwendung der betreffenden Gesetzesbestimmung) kam, soll vom ÖVP-geführten Innenministerium geliefert worden sein. Der Vorfall reiht sich jedenfalls ein in eine Liste von Versuchen der ÖVP, Journalisten ins Aus zu drängen, deren Arbeit zu beschränken, zu zensieren und auszugrenzen. So sieht ein Reformpapier der Kanzlerpartei vor, Journalisten mit Haftstrafen zu belegen. Motto: „Aufmuckn, Bluat spuckn“. Folgende Neuerung sieht die ÖVP vor: Veröffentlicht ein Journalist etwa bislang nicht bekannte Informationen aus einem Strafverfahren, soll dieser die volle Härte in Form einer strafrechtlichen Verurteilung erfahren. Tatbestand „Verbote Veröffentlichung“. Investigativer Journalismus wäre so kaum noch möglich, die Pressefreiheit, wie wir sie kennen, wäre tot.
JOACHIM AIGNER: „NICHT MIT UNS, SICHA NED!“
Das alles sind nur Vorboten, die zeigen, wo die ÖVP hin will: Genehm soll künftig nur mehr Haus- und Hofberichterstattung sein, die Verhaberung zwischen Politik und Medien hat einen neuen widerlichen Höhepunkt erreicht. Wer nicht spurt, muss leider draußen bleiben“, kommentiert Joachim Aigner diese besorgniserregende Entwicklung.
„Aber nicht mit uns, sicha ned! Als wahlwerbende Partei ist MFG am Wahltag mit einer 12-köpfigen Delegation im Parlament zugelassen. Wir werden einen Platz in unserem Team für Florian Machl freihalten, um ein Zeichen zu setzen – für Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Vielfalt der Berichterstattung“, so Aigner.
MFG Österreich
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