Klimaschutzministerium: Projekte der Umweltförderung im Inland für mehr Klimaschutz und Unterstützung von Hochwasserbetroffenen

Neue Pauschalen für größere Heizungsanlagen im mehrgeschoßigen Wohnbau und erleichterte Förderungsbedingungen für hochwasserbetroffene Privathaushalte

In der 159. Kommissionssitzung der Umweltförderung im Inland wurden 841 Umweltprojekte mit einem Investitionsvolumen von rund 285,5 Millionen Euro und einem Förderungsbarwert von rund 58,0 Millionen Euro genehmigt. Durch diese Projekte können rund 102.350 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Ein großer Teil der Projekte stammt aus dem Bereich der erneuerbaren Energieträger. Weiters war die Sanierungsoffensive ein wichtiges Thema dieser Kommissionsitzung. 

FÖRDERUNGSAKTION ZUM SANIERUNGSBONUS UM EIN JAHR VERLÄNGERT 

In der 156. Kommissionssitzung wurde beschlossen, dass im Bereich „Raus aus Öl und Gas“ die Registrierung und Antragstellung nach Maßgabe des verfügbaren Budgets bis 31.12.2025 möglich ist. Um auch im Bereich der thermischen Gebäudesanierung Klarheit hinsichtlich der Kontinuität des Förderungsprogrammes zu schaffen, wird dieser Einreichzeitraum (bis 31.12.2025) – nach Maßgabe des verfügbaren Budgets – nun auch für den gesamten Bereich „Sanierungsbonus“ zur Anwendung kommen.

„RAUS AUS ÖL UND GAS“ FÜR PRIVATE – NEUE PAUSCHALEN FÜR ANLAGEN ÜBER 100KW 

Um die Anreizwirkung der Bundesförderung im Bereich der großvolumigen Wohnbauten ergänzend zu den geltenden Förderungspauschalen zu erhöhen, wurde eine zusätzliche Größendifferenzierung bei den Heizungszentralen über 100kW vorgeschlagen. Die neuen Pauschalen werden für eingehende Anträge ab 01.10.2024 auch für Leistungen im Rahmen 100 bis 150kW, über 150 bis 200 kW und über 200 kW vergeben.

KOMMISSION BESCHLIESST HILFE FÜR HOCHWASSERBETROFFENE PRIVATHAUSHALTE IM RAHMEN DER SANIERUNGSOFFENSIVE UND ENERGIEEFFIZIENZPROGRAMM

Um die aufgrund der jüngsten Hochwasserereignisse außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, wurden für die aktuellen Förderungsprogramme der Sanierungsoffensive 2023/2024 („Raus aus Öl und Gas“ sowie „Sanierungsbonus“) und dem Energieeffizienzprogramm „Tausch erneuerbarer Heizungssystem“ vereinfachte Förderungsbedingungen für eine Antragstellung beschlossen:

* Für bestehende fossile Heizungssysteme, die beim Hochwasser beschädigt wurden, und nun gegen ein erneuerbares System im Rahmen von „Raus aus Öl und Gas“ getauscht werden, wurden die Auflagen vereinfacht.
* Bestehende erneuerbare Heizungssysteme, die beim Hochwasser beschädigt wurden, werden unabhängig vom Alter des Heizungssystems und mit einem Zuschlag von 2.500 Euro gefördert.
* Thermisch sanierte Gebäude, die beim Hochwasser beschädigt wurden, werden unter erleichterten Bedingungen im Rahmen des Sanierungsbonus gefördert.

Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis zum 31.12.2024. Bei einer Teilsanierung 40 % oder umfassenden Sanierungen muss der Antrag bis zum 31.12.2024 gestellt werden.

KLIMASCHUTZMINISTERIN LEONORE GEWESSLER: „Das Hochwasser hat die Wohnungen und Eigenheime vieler tausender Menschen stark in Mitleidenschaft gezogen. Da ist es nur klar, dass wir beim Wiederaufbauen und Reparieren helfen. Dazu haben wir unsere bewährten Förderungen erweitert und zwar sowohl für erforderliche Sanierungen, als auch den Tausch der alten, mitunter beschädigten Heizung. Damit kann ganz gezielt Unterstützung von jenen in Anspruch genommen werden, deren vier Wände durch das Hochwasser beschädigt wurden. Obendrein ist jedes gut gedämmte Haus und jede getauschte Heizung ein wertvoller Beitrag zur Energieunabhängigkeit.“

UFI-VORSITZENDER OÖ. UMWELT- UND KLIMA-LANDESRAT STEFAN KAINEDER: „Die Zerstörungswut des dritten Jahrhunderthochwassers innerhalb von 22 Jahren zeigt uns vor allem klar, dass die Klimakrise längst angekommen ist und wir nun schleunigst mehr Platz für unsere Flüsse, weniger Beton in der Landschaft und wirksamen Klimaschutz brauchen. Noch dringender müssen wir aber die Betroffenen der verheerenden Beschädigungen durch die Hochwasserkatastrophe schnell und umfassend unterstützen. Die Ausweitung der Förderung zum Heizungstausch für Opfer des Hochwassers und von Überschwemmungen stellt eine wichtige zusätzliche Beihilfe zu den bereits erhöhten Katastrophenfonds dar!“

 

Im Förderungsbereich „KLIMAFITTE GEBÄUDE FÜR SCHUTZBEDÜRFTIGE“ werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen, gefördert. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden unterstützt. Die Förderung beträgt bis zu 100 % der anfallenden Nettokosten.

Seit dem Start der Förderungsschiene wurden bereits 33 Projekte (mit 857 Wohneinheiten) mit einem Investitionsvolumen von rund 20,5 Millionen Euro und einen Förderungsbarwert von 15,9 Millionen Euro genehmigt. Durch diese Projekte können rund 1.370 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.

PROJEKTBEISPIEL

Ein in der 159. Kommissionssitzung behandeltes Projekt aus dem Bereich „klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“ ist die Caritas Oberösterreich.

Das Gebäude St. Isidor 11 in Leonding (OÖ) wird als Wohnhaus für mehrfach beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die nicht mehr im Familienverband betreut werden können, genutzt. Auf einer Fläche von 394 m2 zur Unterbringung der Bewohner:innen und 704 m2 Zusatzräume für notwendige Spielflächen, gibt es insgesamt 23 Wohnplätze auf 3 Ebenen. 

Als thermische Maßnahmen wurden die Sanierung der Außenwände, des Daches und die oberste Geschoßdecke vorgesehen. Weiters werden die Fenster und Türen des Objektes ersetzt.  Die Heizung erfolgt auf Basis eines hocheffizienten Fernwärmesystems. Darüber hinaus wird die gesamte erforderliche Technik erneuert und auf den aktuellen Stand gebracht. 

Die Mittel für die Maßnahme kommen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).

Die Betriebliche Umweltförderung schafft seit 1993 wichtige Anreize für Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz in Österreich. Durch laufende Anpassungen an technologische Ent­wicklungen wird Unternehmen damit ein attraktives und modernes Förderungsinstrument angeboten. Schlussendlich ist es der ausgewogene Mix an effizienten Förderungs­instrumenten und einer klar formulierten Mission, die ideale Voraussetzungen schaffen, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie
Uta Hauft
Pressesprecherin der Bundesministerin
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