COBIN claims / „diesel-klage.at“: 10 % Schadenersatz für VW-Geschädigte

Umfrage: VW hat bei Updateschäden „Leiche im Keller“ / „Konsumentenschutz-NT“: Verein schlägt mit IT neues Kapitel im kollektiven Rechtsschutz auf

Die vom gemeinnützigen Verein COBIN claims ins Leben gerufene Aktion „diesel-klage.at“ freut sich über einen Prozesserfolg im VW-Abgasskandal. Das Landesgericht (LG) Steyr hat in einer kürzlich gefällten Entscheidung festgeschrieben, dass Betroffenen des „VW-Abgasskandals“ zehn Prozent Schadenersatz plus Zinsen seit 2018 zustehen. „Wir werten das als Erfolg, da sich die vom EuGH vorgegebene Spanne des Ersatzes zwischen fünf und 15 Prozent nun in Österreich genau in der Mitte zu verdichten beginnt. Schon zuvor hat das LG Feldkirch zehn Prozent und das LG Eisenstadt acht Prozent im Rahmen von Sammelklagen zugesprochen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig“, sagen Geschäftsführer Oliver Jaindl und der Rechtsanwalt Severin Hammer.

„Von den Gerichten wurde diesbezüglich noch nicht ausreichend gewürdigt, dass die Unzulässigkeit des Updates bereits vom OGH und dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht ausgesprochen wurde. Nach wie vor hängt das Damoklesschwert des Zulassungsentzugs über Abertausenden VW-Fahrern“, so Hammer und Jaindl. Noch dieses Jahr werden von „diesel-klage.at“ Sammelklagen in Ried, Wels, Klagenfurt und Innsbruck verhandelt. Daneben sind mehrere Rechtsmittelverfahren anhängig, von denen eine Klärung weiterer Rechtsfragen zu erwarten ist.

Allerdings hat der Skandal nicht nur seine juristischen, sondern auch seine technischen Facetten: Hier ist „diesel-klage.at“ auf eine offensichtliche „Leiche im Keller des VW-Konzerns“ gestoßen. COBIN claims / „diesel-klage.at“ hat 2022 – wohl als einzige Organisation in der EU – großflächig Beschwerden wegen Schäden nach dem (nutzlosen) Software-Update an den Motoren untersucht. Das Ergebnis war frappierend und sollte auch Verkehrsbehörden in der EU zu denken geben: Weit mehr als 1000 Befragte gaben an, dass nach dem Update die Autos oftmals kaputte AGR-Ventile aufwiesen, mehr verbrauchten, gefühlt weniger PS hatten oder schlechter „zogen“ bzw. „ruckelten“, oder dass permanent nervige Lüftergeräusche auftraten. „Die Statistik zeigt, dass das Update in vielen Fällen Schäden hinterlassen hat. VW hat das Update als eine Verbesserung in der Öffentlichkeit dargestellt. In Wahrheit ist das Update in rechtlicher Hinsicht immer noch keine Mangelbehebung und technisch oft eine Verschlechterung. Kein Update ist auch keine Lösung, weil dann gibt’s Post von der Bezirkshauptmannschaft“, so Jaindl.

Aufgrund moderner IT kann COBIN claims / „diesel-klage.at“ auch derartige Schadensfälle großflächig unter den 6700 an der Aktion teilnehmenden KFZ nicht nur erfassen, sondern auch bis hin zur Auszahlung an Betroffene managen – wie auch die mittlerweile in der Rechtsprechung gefestigte KFZ-Rückabwicklung, die vor allem bei Autos mit sehr wenig Laufleistung für Betroffene mehr bringt als der bloße Geldschadenersatz. „Genau das ist unsere Vision eines ‚Konsumentenschutz-NT‘, der mit moderner IT ganz neue Bereiche im kollektiven Rechtsschutz für Betroffene und schädigende Unternehmen erschließt und viel differenzierter und effizienter als bisher ein Handling von Großschaden-Ereignissen ermöglicht“, sagt Jaindl.

COBIN claims/diesel-klage.at
Mag. Oliver Jaindl (Obmann/Geschäftsführer)
Telefon: 01 / 376 00 31 – 100
E-Mail: oliver.jaindl@cobinclaims.at

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