Post vom Rechtsanwalt wegen vermeintlicher Besitzstörung: AK unterstützt gegen hohe Forderungen
IMMER ÖFTER WENDEN SICH MENSCHEN AN DIE AK OBERÖSTERREICH, DIE MIT DEM VORWURF DER BESITZSTÖRUNG UND EINER FORDERUNG ÜBER 395 EURO KONFRONTIERT SIND, WEIL SIE NUR KURZ MIT IHREM AUTO ANGEHALTEN, UMGEDREHT ODER JEMANDEN AUSSTEIGEN HABEN LASSEN. FÜR DIE AK LIEGT DER VERDACHT NAHE, DASS HIER MIT SYSTEM ABKASSIERT WIRD. BETROFFENE KÖNNEN UND SOLLEN SICH DAGEGEN ZUR WEHR SETZEN, DIE AK UNTERSTÜTZT SIE DABEI.
Herr L. staunte nicht schlecht, als ihm ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS aus Wien ins Haus flatterte. Der Inhalt: Wegen einer Besitzstörung seien 395 Euro fällig. Er hätte den Besitz des Mandanten gestört, indem er sein Fahrzeug auf einem gekennzeichneten Privatparkplatz abgestellt habe. Herr L. dagegen schilderte, dass er sein Auto nicht auf diesem Privatparkplatz abgestellt habe, sondern nur kurz vor diesem angehalten und seine Tochter aussteigen lassen habe.
IMMER MEHR ANFRAGEN WEGEN ANGEBLICHEN BESITZSTÖRUNGEN
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
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