Baukosten massiv überschritten: AK erreichte für ein Paar aus Ried einen Vergleich mit der Baufirma
EIN JUNGES PAAR AUS DEM BEZIRK RIED IM INNKREIS BEAUFTRAGTE EINE BAUFIRMA MIT DER ERRICHTUNG EINES KELLERS, EINER GARAGE, VON STÜTZMAUERN UND WEITEREN BAULEISTUNGEN. DIE SCHLUSSRECHNUNG WAR LETZTLICH DEUTLICH HÖHER ALS DIE ANGEBOTSSUMME. OBWOHL DIE BEIDEN KOMPROMISSBEREIT WAREN, WURDEN SIE VOM UNTERNEHMEN GEKLAGT. MIT UNTERSTÜTZUNG DER AK OBERÖSTERREICH WURDE EIN VERGLEICH ERZIELT, MIT DEM SICH DIE KONSUMENT:INNEN VIEL GELD UND EINEN JAHRELANGEN RECHTSSTREIT ERSPARTEN.
Als sie die Schlussrechnung sahen, staunten die beiden Häuslbauer:innen aus dem Innviertel nicht schlecht: Die zu zahlende Summe war viel höher als der im Angebot errechnete Betrag. Der AK fiel sofort die unzulässige Vertragsklausel zur Preiserhöhung und die nicht überprüfbare Rechnung auf. Auch die Überschreitung der veranschlagten Kosten erschien unzulässig, konnte aber aufgrund der intransparenten Abrechnung nicht festgestellt werden. Nach einem ersten Schreiben der AK reduzierte das Unternehmen den Rechnungsbetrag um 8.000 Euro.
RÜCKHALT WEGEN MÄNGELN UND UNZULÄSSIGER PREISERHÖHUNG
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
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E-Mail: dominik.bittendorfer@akooe.at
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