Korosec und Kostelka bringen Forderungen in die Regierungsverhandlungen ein
Seniorenratspräsidenten fordern ein breites Bündel an Maßnahmen für ältere Menschen
Im Hinblick auf die anstehenden Regierungsverhandlungen zwischen den Parteien ÖVP und SPÖ weisen die Seniorenratspräsidenten LAbg Ingrid Korosec und Dr. Peter Kostelka auf die Tatsache hin, dass ältere Menschen ebenso wie die anderen Generationen einen wertvollen Beitrag zur positiven Weiterentwicklung unseres Landes leisten und die Pensionistinnen und Pensionisten überdies einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellen.
Folgende politische Weichenstellungen müssen vorgenommen werden, damit unser Land einen stabilen und nachhaltigen Weg verfolgen kann.
ERRICHTUNG EINES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ALTERSFRAGEN (BZW. FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN)
Von der Bevölkerung Österreichs (rund 9,16 Millionen) erreichen derzeit knapp 20% bzw. 1,82 Millionen Menschen ein Alter von 65 Jahren und mehr. Viele dieser Altersgruppe vertreten die Ansicht, dass die Politik zu wenig Rücksicht auf die Belange älterer Menschen nimmt und ihre Lebensleistung nicht anerkannt wird. Der Seniorenrat sieht es daher als notwendig an, dass Altersfragen von einem eigenen Bundesministerium betreut werden.
MASSNAHMEN GEGEN ALTERSDISKRIMINIERUNG
Gefordert werden die Verankerung des Verbots von Altersdiskriminierung in der Bundesverfassung (Art. 7 B-VG). Bei diskriminierenden Geschäftspraktiken soll künftig durch Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes rechtlich auch gegen Altersdiskriminierungen vorgegangen werden können.
DIGITALISIERUNG
Die Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche. Der Grundsatz „Leaving no one behind” ist strikt zu befolgen und solange notwendig, müssen alle Angebote staatlicher und privater Stellen auch noch analog vorhanden sein. D.h. alle Zugänge zur bzw. Anträge an die öffentliche Verwaltung müssen analog erhalten bleiben, kein „online-only“. Es sind immer auch analoge Antragsoptionen neben digitalen vorzusehen.
ARBEIT UND PENSIONEN
FAKTISCHES PENSIONSALTER
Eine wichtige Rolle spielt, das Arbeiten im Alter weiter zu attraktivieren. Zur Heranführung des faktischen Pensionsalters an das gesetzliche ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich. Der Grundsatz „Gesund bis zur Pension“ ist voranzutreiben. Dafür sind der Ausbau von Prävention, Rehabilitation und Erwerbsintegration in den Arbeitsmarkt notwendig.
ARBEITEN IM ALTER
Es sind weitere Entlastungsmaßnahmen für Arbeiten im Alter weiterzuentwickeln, wie z.B. durch einen zusätzlichen Steuerabsetzbetrag und einer gänzlichen Abschaffung der Arbeitnehmer-Pensionsbeiträge für Erwerbstätige in Alterspension wobei der Entfall von Beiträgen den Pensionsversicherungen aus dem Budget gesetzlich verbrieft zu ersetzen ist. Derzeit sind bereits bis rund 1.040 Euro monatlich keine Arbeitnehmer-Pensionsbeiträge zu zahlen, wenn man eine Alterspension bezieht.
PENSIONSANTRITTSALTER
Keine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 65 Jahren, aber zur wichtigen Erhöhung des faktischen auf das gesetzliche Pensionsantrittsalter ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich, beispielsweise durch Ausweitung des Korridors von 62 bis 69 Jahre mit gleichzeitiger Erhöhung des Bonus (erweiterte freiwillige Korridorpension), d.h. Pensionsbeiträge ab dem Alter von 62 sollen höher gewichtet werden und damit stärker pensionserhöhend wirken.
PENSIONSANPASSUNGSMODELL MIT BERÜCKSICHTIGUNG DER WOHLSTANDSENTWICKLUNG
Die Ermittlung der Teuerung allein auf Basis der Entwicklung des VPI für die jährliche Pensionsanpassung entspricht nicht der Teuerung für Pensionshaushalte. Es ist unter Einbindung des Österreichischen Seniorenrates ein neues, robustes Pensionsanpassungsmodell zu entwickeln, das die Teilnahme an der Steigerung der Produktivitäts- und Wohlfahrtsentwicklung sowie der Einkommen im Sinne einer echten Wertgarantie sichert.
ALIQUOTIERUNG UND SCHUTZKLAUSEL
Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung wurde für die Pensionsantritte in den Jahren 2023 bis 2025 ausgesetzt. Gefordert wird die dauerhafte Abschaffung dieser Aliquotierung.
Grundsätzlich werden die Beitragsgrundlagen mit einer 2-jährigen Verspätung aufgewertet. Bei kurzfristig gestiegener hoher Inflation könnte dies für jene, die in Pension gehen, deutliche Verluste bedeuten, wie die letzten Jahre bewiesen haben. Auf dem Pensionskonto ist die Wertgarantie durch Ausschluss negativer Auswirkungen durch eine hohe Inflation dauerhaft sicherzustellen.
ARMUTSBEKÄMPFUNG UND AUSGLEICHSZULAGE
Gefordert wird die wirksame Bekämpfung von Altersarmut als eigenständiges Element der Altersversorgung. Es darf künftig in Österreich keine Pensionistin und kein Pensionist unter der Armutsgrenze leben müssen. Dieser Mehraufwand ist eine Sozialleistung und nicht eine des Pensionssystems. Eine wirksame Bekämpfung der Altersarmut kann nur durch Anhebung des Richtsatzes über die Armutsgrenze erfolgen. Darüber hinaus wird die Abschaffung des Familien-Richtsatzes gefordert.
PENSIONSKASSEN
Es ist eine Systemänderung bei der 2. Pensionssäule (Betriebspensionen) notwendig, um Verluste zu stoppen. Ein Bündel an Maßnahmen zur Attraktivierung dieses Pensionskassensystems sind dringend umzusetzen.
PENSIONSSICHERUNGSBEITRAG
Gefordert wird die Streichung des Pensionssicherungsbeitrages von öffentlich Bediensteten und anderer Berufsgruppen, beispielsweise der Post-, Bahn-, oder Landesbediensteten, bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (dzt. 6.060,- Euro).
GESUNDHEIT
Beim Gesundheitssystem ist eine Finanzierung aus einer Hand notwendig. Der Bund soll Aufträge erteilen und finanzieren, die Länder sind für die Durchführung zuständig. Das gewährt Klarheit, Einfachheit und Transparenz und verhindert die derzeit bestehenden unübersichtlichen und teuren Finanzströme.
Ein uneingeschränkter, flächendeckender und barrierefreier Zugang zur medizinischen Versorgung ohne Alterslimit ist sicherzustellen, eine Zwei- oder Mehr-Klassenmedizin ist zu verhindern. Der Zugang zum wohnortnahen Gesundheitssystem darf nicht an materielle oder sonstige Voraussetzungen gebunden sein.
Gefordert wird ein garantierter zeitnaher Termin bei einem Arzt bzw. einer Ärztin z.B. für einen Operationstermin durch Steigerung der Zahl der Kassenverträge und Einbindung der Wahlärzte ins Kassensystem sowie Steigerung der Ausbildungsplätze für Ärztinnen und Ärzte.
PFLEGE UND BETREUUNG
Pflege und Betreuung sind Kernaufgaben unseres Sozialstaates, ein Recht auf qualitätsvolle Pflege und Betreuung muss garantiert werden. Die Pflegeleistungen dürfen nicht vom Einkommen abhängig sein. Deshalb ist eine nachhaltige Implementierung des Pflegefonds ins Dauerrecht notwendig.
Die Pflegereform ist rasch fortzusetzen und abzuschließen. Dazu gehören notwendige Maßnahmen zur Attraktivierung des Angehörigenbonus und bei der 24-Stunden-Betreuung die Anhebung der Einkommensgrenze und des Förderbetrages.
ENTWICKLUNG DER STROMPREISE
Die hohen Preise für Energie haben in den letzten Jahren massiv zur Teuerung in Österreich beigetragen. Mit Ende des Jahres 2024 läuft die Strompreisbremse aus und die Energie- oder die Ökoabgabe, die zwischenzeitlich ausgesetzt waren, werden wieder eingehoben werden. Überdies ist mit Steigerungen bei den Netzkosten durch den notwendigen Ausbau zu rechnen.
Neben einer verstärkten Aufklärung über die einfache Möglichkeit eines Anbieterwechsels ist vor allem das Merit-Order-Prinzip zu hinterfragen, das vorsieht, dass das teuerste Kraftwerk (im Moment sind das die Gaskraftwerke) den Strompreis bestimmt.
Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
Telefon: +43 1 8923465
E-Mail: kontakt@seniorenrat.at
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