Neuer Nationalrat legt Schriftführer:innen und Ordner:innen fest
Hauptausschuss, Geschäftsordnungs-, Unvereinbarkeits-, Immunitäts- und Budgetausschuss konstituiert und zusammengetreten
Nach der Wahl des Nationalratspräsidiums stimmten die Abgeordneten in der heutigen konstituierenden Nationalratssitzung über die neuen Schriftführer:innen und Ordner:innen ab. FPÖ, ÖVP und SPÖ werden die 5 Schriftführer:innen stellen. Wie in der vergangenen Gesetzgebungsperiode wird es zudem wieder von jeder Fraktion eine Ordnerin bzw. einen Ordner geben. Zudem wurde der Hauptausschuss sowie der Unvereinbarkeits-, Immunitäts-, Budget- und Geschäftsordnungsausschuss eingesetzt. Nach der konstituierenden Sitzung traten diese zusammen, um sich zu konstituieren.
FPÖ, ÖVP UND SPÖ STELLEN DIE 5 SCHRIFTFÜHRER:INNEN
Als Schriftführer:innen wurden Ricarda Berger (FPÖ), Wolfgang Zanger (FPÖ), Tanja Graf (ÖVP), Klaus Lindinger (ÖVP) und Petra Tanzler (SPÖ) einstimmig gewählt. Die Verteilung dieser fünf Mandate auf die Fraktionen erfolgt entsprechend ihrer Mandatsstärke nach dem DHondt-Verfahren. Ihre Aufgabe ist im Wesentlichen, den Vorsitz in der Sitzung zu unterstützen. Dazu zählt die Verlesung der Namen und der Gelöbnisformel bei Angelobungen oder der Namensaufruf bei namentlichen Abstimmungen. Zudem kann sie der Vorsitz zur Unterstützung bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses heranziehen, etwa bei knappen Stimmverteilungen. Ebenso unterfertigen sie auch das amtliche Protokoll, die Tagesordnungen und Beschlussausfertigungen.
EIN:E ORDNER:IN PRO FRAKTION GEWÄHLT
In einem weiteren Wahlgang wurden die Ordner:innen gewählt. Einstimmig befürworteten die Abgeordneten den Wahlvorschlag. Axel Kassegger (FPÖ), Ernst Gödl (ÖVP), Karin Greiner (SPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Jakob Schwarz (Grüne) werden als Ordner:innen dienen. Laut Geschäftsordnung unterstützen diese den Vorsitz bei der Leitung der Verhandlungen und bei der „Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal“. Konkret melden sie die Redner:innen ihrer Fraktion ein und sind die einzigen außer die Redner:innen selbst, die diese streichen oder dazu melden können. Außerdem agieren die Ordner:innen in der Praxis oft als Stimmführer:innen ihrer Klubs.
Zumindest drei Ordner:innen sind laut Geschäftsordnung zu wählen. In der parlamentarische Praxis hat sich die Wahl von einer Person pro Klub etabliert. Aufgrund ihrer Aufgaben werden die Ordner:innen in der Regel in der Sitzordnung weiter vorne platziert.
HAUPTAUSSCHUSS UND WEITERE AUSSCHÜSSE EINGESETZT
Der Hauptausschuss wird sich künftig aus 23 Mitgliedern zusammensetzen, so der einstimmige Beschluss des Nationalrats. Konkret werden FPÖ und ÖVP mit jeweils 7, die SPÖ mit 5 und NEOS als auch Grüne mit jeweils 2 Abgeordneten in diesem Gremium vertreten sein. Der Hauptausschuss ist der formal wichtigste Ausschuss des Nationalrats. Er hat ein breites Aufgabenfeld, das von der Mitwirkung an bestimmten Verordnungen der Regierung über die Erstattung von Wahlvorschlägen für die Mitglieder der Volksanwaltschaft bis hin zu weitreichenden Mitwirkungsrechten in EU-Angelegenheiten reicht.
Neben dem Hauptausschuss setzten die Abgeordneten weitere Ausschüsse einstimmig ein. Wie auch der Hauptausschuss werden der Budget- und der Geschäftsordnungsausschuss 23 Mitglieder haben. Im Unvereinbarkeits- und im Immunitätsausschuss werden jeweils 13 Abgeordnete vertreten sein (FPÖ und ÖVP je 4, SPÖ 3, NEOS und Grüne je 1).
Alle gewählten Ausschüsse sowie die Ständigen Unterausschüsse des Hauptausschusses und des Budgetausschusses konstituierten sich im Anschluss an die Plenarsitzung. Bis auf den Hauptausschuss, wo traditionell der bzw. die amtierende Nationalratspräsident:in den Vorsitz übernimmt, soll sich vorerst an der bisherigen Verteilung der Ausschussfunktionen nichts ändern. Erst im Zuge der Wahl sämtlicher Ausschüsse wollen die Fraktionen festlegen, welche Partei in welchem Ausschuss den Vorsitz übernimmt.
STÄNDIGER GEMEINSAMER AUSSCHUSSES DES NATIONALRATS UND DES BUNDESRATS
Weiters wählten die Abgeordneten die vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder für den gemeinsamen Ausschuss des Nationalrats und des Bundesrats. Die 13 Mitglieder verteilen sich gemäß dem Wahlergebnis wie folgt: FPÖ 4, ÖVP 4, SPÖ 3, NEOS 1 und Grüne 1. Die vorgeschlagenen Mitglieder wurden einstimmig befürwortet. Der Ausschuss soll im Falle von Streitigkeiten zwischen den Ländern und dem Bund über neue Landesabgaben eine Entscheidung herbeiführen. Beschließt ein Bundesland die Einführung einer neuen Steuer und wird dieser Beschluss von der Bundesregierung beeinsprucht, ist der Ausschuss einzuberufen. Neben den 13 Nationalrät:innen sind in dem Gremium 13 Bundesrät:innen vertreten.
Eine Liste aller Ausschüsse und ihrer Mitglieder finden Sie in Kürze im Webportal des Parlaments. (Schluss Nationalrat) pst
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar
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