Tierschutzprotest mit 5 m Schwein „Grunzi“ vor Parlament zur konstituierenden Sitzung

VGT fordert neuen Nationalrat auf, nach Wunsch der großen Mehrheit der Bevölkerung den Schweine-Vollspaltenboden abzuschaffen und durch verpflichtende Stroheinstreu zu ersetzen

Der klassische Schweine-Vollspaltenboden muss abgeschafft werden, der Verfassungsgerichtshof hat dafür eine Frist bis Juni 2025 gesetzt. Doch was ist die Alternative? Geht es nach der ÖVP und der Schweineindustrie, die traditionell mit einer Stimme sprechen, soll das ein Vollspaltenboden NEU sein, sich also im Wesentlichen nichts ändern. Auf einem Drittel der Bodenfläche würde die Anzahl der Spalten halbiert werden. Euphemistisch wird das als „strukturierter Vollspaltenboden“ bezeichnet. Ein Vollspaltenboden bleibts. Die große Mehrheit der Menschen im Land wollen aber, dass Schweine Stroh bekommen. Deshalb fordert der VGT heute zur konstituierenden Sitzung des Nationalrats vor dem Parlament mit einem 5 m Schwein „Stroh statt Beton“. Und „Nein zum Vollspaltenboden“ ist auf einem riesigen Transparent zu lesen. Es muss eine verpflichtende Stroheinstreu beschlossen werden.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Den Trick, eine von der Bevölkerung abgelehnte Haltungsform durch eine neue, aber im Wesentlichen nicht viel andere zu ersetzen, kennen wir schon von den Legebatterien. Damals wurde der ausgestaltete Käfig erfunden und als möbliert bezeichnet, er würde den Hühnern alles bieten. In Wahrheit war aus Sicht der Tiere nichts merkbar anders. Jetzt genauso beim Vollspaltenboden. Statt möbliertem Käfig haben wir jetzt einen strukturierten Vollspaltenboden, die Sache bleibt im Kern gleich. Beim Legebatterieverbot wurde der möblierte Käfig letztlich verboten und so muss es auch beim strukturierten Vollspaltenboden sein. Sollte die neue Regierung den Vollspaltenboden weiterhin erlauben, wird es durch die Burgenländische Landesregierung Doskozil eine weitere Verfassungsklage geben. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits die Übergangsfrist als zu lange eingestuft, er wird auch die Strukturierung eines Vollspaltenbodens als verfassungswidrig ansehen. Besser also, der Vollspaltenboden wird mit allen seinen Spielarten gleich verboten und durch verpflichtende Stroheinstreu ersetzt.“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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