BMF/BMSGPK: Behördenübergreifende „Aktion scharf!“ gegen Afrikanische Schweinepest
Bei Schwerpunktkontrollen seit Jänner Einfuhr von rund 8,2 Tonnen Fleischprodukten verhindert – Laboruntersuchungen der AGES auf ASP ergaben keine positiven Testungen
Die heimischen Veterinär- und Zollbehörden haben ihre „Aktion scharf!“ verstärkt und insbesondere im Ferienreiseverkehr die unerlaubte Mitnahme von tierischen Produkten kontrolliert. Gefahndet wurde vor allem nach Schweinefleisch und Wurstwaren aus Drittstaaten, um eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Rund 8,2 Tonnen illegal eingeführte und potentiell gefährliche Fleischprodukte aus dem Westbalkan und Moldawien wurden seit 1. Jänner 2024 beschlagnahmt und fachgerecht entsorgt. Sämtliche Laboruntersuchungen auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest sind negativ ausgefallen. Derzeit sind 13 Länder in Europa von ASP-Ausbrüchen betroffen. Insbesondere die indirekte Einfuhr von Fleisch und Fleischprodukten durch Menschen aus den betroffenen Staaten im Süden und Osten Europas stellen ein großes Risiko für Österreich dar.
Die behördenübergreifende Zusammenarbeit des Zolls mit dem Gesundheitsministerium, dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) und der AGES ist für Finanzminister Magnus Brunner „ein Erfolg für die Effizienz bei Kontrollen und ein wichtiger Beitrag für den Schutz der Tiergesundheit und somit der Wirtschaft in Österreich.“ Die Einfuhr von Fleischprodukten aus Nicht-EU-Staaten sei verboten und „kein Kavaliersdelikt“, so Brunner. Bei Missachtung leite der Zoll auch Strafverfahren ein. In den koordinierten Kontrollaktionen seien im Personenverkehr von Jänner bis Oktober über 3 Tonnen allein an Schweinefleisch aus Serbien, Albanien, Kosovo und Moldawien beschlagnahmt worden.
Gesundheitsminister Johannes Rauch sprach von einem „wichtigen Erfolg“ der beteiligten Organisationen: „Die Kontrollen schaffen bei Reisenden auch Bewusstsein, dass die Mitnahme von Fleisch und Fleischprodukten aus Nicht-EU-Staaten ein Risiko darstellt und deshalb nicht zulässig ist.“ Ein besonderes Risiko stellen Fleisch und Wurst aus privater Erzeugung dar, die keiner veterinärbehördlichen Kontrolle unterzogen wurden. Im Zuge der Kontrollen wurden 220 Verstöße festgestellt. Bei den Aufgriffen wurden 8.151 Kilogramm Fleisch und Fleischprodukte zum Großteil aus Serbien, Albanien, dem Kosovo und Moldawien gestoppt, davon waren 3.090 Kilogramm Schweinefleisch.
Bei den Kontrollen in Nickelsdorf wurden sichergestellte tierische Produkte von den Tierseuchen-Expertinnen und -Experten der AGES untersucht, bevor sie sachgemäß vernichtet wurden. Die Laboruntersuchungen von insgesamt 69 Proben (Wurst, Schinken, Speck, Rohfleisch) lieferten negative Ergebnisse auf die Afrikanische Schweinepest.
APPELL VOR REISEN IN HERBSTFERIEN
Brunner und Rauch richten ihren Appell an Reisende in den bevorstehenden Herbstferien: „Verzichten Sie auf die Mitnahme von Lebensmitteln aus Schweine- und Wildschweinfleisch aus den betroffenen Ländern. Essen Sie lokale Spezialitäten vor Ort und vermeiden Sie nach Möglichkeit jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen.“ Der Mensch kann die ASP durch virusbelastete Lebensmittel über weite Strecken verbreiten, wenn beispielsweise infizierte Fleisch-, Wurst- oder Speiseabfälle achtlos entsorgt und von Wildschweinen aufgefressen werden. Für den Menschen ist das Virus keine Gesundheitsgefahr, für infizierte Hausschweine und Wildschweine endet die Afrikanische Schweinepest meist tödlich. Weiterführende fachliche Informationen finden Sie auf den Webseiten des Gesundheitsministeriums KVG und der AGES.
WEITERFÜHRENDE LINKS
* Fotos der ASP-Schwerpunktkontrolle, Copyright BMF & Copyright AGES
* Aktuelle Informationen zu Tierseuchen-Situation
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien
AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH
Fachbereich Risikokommunikation +43 (0)50 555-25000
presse@ages.at
https://www.ages.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender