AK Erfolg: AK holt Geld für Estrella-Mieter:innen zurück!

Vertragsvertragsklauseln der Estrella Immobilien Invest AG zu Betriebskosten & Co. teils ungültig – Vermieter:innen mit ähnlichen oder gleichen Klauseln sollten Beispiel folgen

Durch eine erfolgreiche AK Klage wegen unerlaubter Vertragsklauseln zu Betriebskosten & Co. bekommen Estrella-Mieter:innen insgesamt 1,16 Millionen Euro an unrechtmäßig verrechneten Betriebskosten zurück – ganz ohne eigene Klage! Im Schnitt gibt’s rund 2.320 Euro pro Wohnung zurück. Oberlandesgericht Wien und Oberster Gerichtshof (OGH) gaben der AK jetzt Recht. 

 

   Den Stein ins Rollen für die Überprüfung der Mietvertragsbestimmungen brachte eine erhebliche „Betriebskosten“-Nachzahlung eines Mieters. Er ließ seinen Mietvertrag der Estrella von der AK prüfen. Die AK befand einzelne „Betriebskosten“-Klauseln und viele andere Bestimmungen für rechtswidrig. Da mehrere Gespräche mit dem Unternehmen nicht alle strittigen Punkte bereinigen konnten, und die AK Rechtssicherheit wollte, klagte sie und führte einen Verbandsprozess gegen das Unternehmen. 

 

   Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun: Die Estrella darf bestimmte, als unzulässig erkannte Vertragsbestimmungen in Wohnungsmietverträgen mit Konsument:innen im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen. Die AK setzt die Rechte durch – für die Mieter:innen und für vier Millionen Beschäftigte.

 

   Betroffen sind 499 Wohnungsmieter:innen, wenn sie 

+ Konsument:innen im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind,

+ einen Mietvertrag mit der Estrella abgeschlossen haben,

+ der Mietvertrag dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt.

Die unzulässigen Klauseln wurden bei sechs in den vergangenen Jahren neu errichteten Wohnhausanlagen verwendet (hier geht’s zu den Adressen: https://w.ak.at/s/p28n8) sowie bei vereinzelten, nachträglichen Dachgeschoßwohnungen in Altbauten. Das sind frei finanziert errichtete Wohnungen, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen. 

 

   Nach dem Urteil reagierte die Estrella schnell und unkompliziert: Die Mieter.innen bekommen für die Abrechnungszeiträume 2020 bis 2023 einen Teil der bezahlten Betriebskosten in Höhe von insgesamt rund 1.160.000 Euro zurück, das sind im Durchschnitt 2.324 Euro pro Wohnung bzw. pro Haushalt.

 

   Andere Vermieter:innen verwenden ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten teilweise unklar und überschießend definiert. Die AK fordert daher alle diese Vermieter:innen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der beanstandeten Klauseln verrechneten Beträge an ihre Mieter:innen zurückzuerstatten.

 

   SO BEKOMMEN MIETER:INNEN IHR ZU VIEL BEZAHLTES GELD ZURÜCK – OHNE SELBST ZU KLAGEN!

Estrella wird alle Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Rückzahlung informieren. Die Beträge werden rasch und unbürokratisch überwiesen. Die Höhe der Rückzahlungen beträgt für den gesamten Zeitraum Jänner 2020 bis Dezember 2023 (inklusive Umsatzsteuer und Zinsen) 41,52 Euro pro Quadratmeter, abhängig vom Mietbeginn und Wohnungsgröße. Estrella wird sich auch bei künftigen Betriebskostenabrechnungen ans Urteil halten. Wer schon ausgezogen ist, kann sich per E-Mail an anfrage@bk-retour.at wenden. 

 

 

 

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