Pflegegeld für demenzkranke Frau abgelehnt: AK klagte erfolgreich gegen Bescheide der PVA
DA SIE MIT DEN FOLGEN EINER DEMENZIELLEN ERKRANKUNG ZU KÄMPFEN HAT, BEZOG EINE 93-JÄHRIGE FRAU AUS LINZ PFLEGEGELD DER STUFE 3. ALS SICH DER GESUNDHEITSZUSTAND JEDOCH VERSCHLECHTERTE, WURDE EIN ANTRAG AUF HÖHERES PFLEGEGELD GESTELLT. DIE PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT (PVA) LEHNTE EINE ERHÖHUNG JEDOCH AB. DARAUFHIN WANDTE SICH DIE TOCHTER AN DIE AK, WELCHE DEN FALL VOR GERICHT BRACHTE. MIT ERFOLG: DIE PVA MUSS NUN DAS ANGEMESSENE PFLEGEGELD ZAHLEN.
Die demenzielle Erkrankung der höchstbetagten Frau führte dazu, dass sie in vielen Bereichen auf fremde Hilfe angewiesen war. Eine schwere Belastung für die pflegende Tochter. Da sich der Zustand der erkrankten Mutter verschlechterte, wurde ein Antrag auf höheres Pflegegeld gestellt. Umso härter traf die pflegebedürftige Mutter und die pflegende Tochter der Bescheid der PVA, der daraufhin ins Haus flatterte: Die Erhöhung wurde abgelehnt.
Die Tochter der Frau wandte sich schließlich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Es war rasch klar, dass die gewährte Pflegestufe 3 weit unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand lag. Daher klagte die AK gegen den negativen Bescheid.
Die erkrankte Frau benötigt durchgehend die Anwesenheit einer Pflegeperson sowohl am Tag, als auch in der Nacht. Sie ist zwar mobil, aber völlig desorientiert. Eine koordinierbare Pflege ist nicht möglich. Mittlerweile lebt die Frau im Pflegeheim. Laut dem medizinischen Gutachten, das im Zuge des Gerichtsverfahrens erstellt wurde, beträgt der Pflegebedarf 172 Stunden pro Monat. Da sich während des gerichtlichen Verfahrens der gesundheitliche Zustand weiter verschlechterte, erhöhte sich der durchschnittliche monatliche Pflegebedarf auf 212 Stunden.
Die AK beantragte die dem tatsächlichen Pflegeaufwand entsprechende Pflegestufe. Mit Erfolg: Das Arbeits- und Sozialgericht sprach der Frau für die Zeit, bevor sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte, die Pflegestufe 4, danach Pflegestufe 6 zu. Der Einsatz der Arbeiterkammer hatte sich gelohnt.
„Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können sich unsere Mitglieder und ihre Angehörigen auf die rechtliche Unterstützung der AK verlassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Gregor Kraftschik
Telefon: 050/6906-2480
E-Mail: kraftschik.g@akooe.at
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