Zum Tag des Fuchses: Volksbegehren Bundes-Jagdgesetz fordert Schonzeiten

In 6 von 9 Bundesländern dürfen Füchse ganzjährig auch in der Nacht gejagt werden – die Jungtiere verhungern im Fuchsbau!

Am 13. November ist Tag des Fuchses. Dieser kleine Beutegreifer wird in Österreich mit fanatischem Eifer bejagt, ob mit Schrotschuss oder Fallen oder bei der Baujagd. Insgesamt müssen so bundesweit jedes Jahr bis zu 70.000 Füchse sterben, deutlich mehr als Gämsen, Wildschweine und sogar Rothirsche. Besonders problematisch ist die ganzjährige Bejagung zu jeder Tages- und Nachtzeit, die in 6 von 9 Bundesländern möglich ist. Das bedeutet, dass die Kinder der getöteten Fuchseltern verhungern, eine schreckliche Tierqual. In Wien haben wenigstens weibliche Füchse von März bis Mai Schonzeit, in Salzburg alle Füchse von April bis Mitte Mai und in Vorarlberg erwachsene Füchse von März bis Juni, Jungfüchse aber nur von März bis April.

Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz, das noch bis Ende des Jahres Unterstützungserklärungen sammelt, fordert bundesweit einheitliche Schonzeiten für alle Tiere. „Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Füchse in verschiedenen Bundesländern verschieden behandelt werden. Und jedes Tier verdient zumindest eine gewisse Schonzeit, allein schon, um seine Kinder zu ernähren!“, kommentiert VGT-Obperson DDr. Martin Balluch, Proponent des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz.

DER FUCHS WIRD IN ÖSTERREICH ALS BEUTEKONKURRENT DER JÄGERSCHAFT FANATISCH VERFOLGT

Keine Grausamkeit, die man Füchsen, nahen Verwandten von Hunden, nicht zumutet. So werden die Tiere bei der Fallenjagd von Metallbügeln mit einer Druckkraft von 180 kg zusammen gequetscht und leben oft unter größter Qual weiter. Bei der Baujagd hetzt man Hunde in den Fuchsbau, um die Fuchsfamilie anzugreifen. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert ein Verbot dieser Jagdarten.

Dass es ökologisch nicht notwendig, sondern kontraproduktiv ist, Füchse zu bejagen, zeigen die Beispiele Luxemburg, wo die Fuchsjagd verboten ist. Sowie der 50.000 ha große Grundbesitz der Stadt Wien in der Steiermark und in NÖ, wo seit Jahren die Füchse geschont werden. Als Beutegreifer lebt der Fuchs territorial im Familienverband und duldet keine anderen Füchse in seinem Revier. Auf diese Weise kontrolliert er selbst seinen Bestand. Wird er bejagt, kann er bis 80 % Verluste durch erhöhte Geburtenraten und frühere Fruchtbarkeit ausgleichen. Doch dabei kommt es zu vermehrten Wanderbewegungen der Füchse, was die Verbreitung von Krankheiten begünstigt, wie z.B. vom Fuchsbandwurm. Die Bejagung verhindert also nicht dessen Ausbreitung, sondern fördert sie sogar.

„Ich habe 8 Jahre lang in England, zweimal wöchentlich, die grauenhaften Hetzjagden auf den Fuchs beobachtet und versucht, die Füchse zu retten. Dabei sind mir diese Tiere ans Herz gewachsen. Mehrere hundert durch die Jagd verletzte Tiere konnte ich über die Jahre in einem von mir gebauten Gehege wieder aufpäppeln und freilassen. Einige Dutzend Male musste ich mitansehen, wie Jäger:innen Hunde zur Baujagd in Fuchsbauten schickten. Unter der Erde entwickelt sich dabei ein Kampf auf Leben und Tod, wenn die Mutter ihre Familie verteidigt. Die Jäger:innen graben dann oft Richtung Kampfeslärm und ziehen den lebenden Fuchs heraus, während an dessen Gesicht noch der Bauhund hängt, der sich in den Fuchs verbissen hat. Diese Grausamkeiten sind vollkommen unnötig und haben in Österreich, wo Tierschutz ein Staatsziel ist, nichts mehr verloren. Deshalb haben wir das Volksbegehren initiiert, damit wir endlich auch in der Jagd das 21. Jahrhundert erreichen!“, so DDr Balluch.

Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer
Telefon: 0664 3335025
E-Mail: kontakt@bundesjagdgesetz.at
Website: https://bundesjagdgesetz.at

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