Backzubehör im Test: AK fordert von Herstellern mehr Transparenz
SELTEN WIRD SO VIEL GEBACKEN WIE IN DER VORWEIHNACHTSZEIT. BACKMATTEN UND -FORMEN, TEIGSPACHTEL AUS SILIKON ODER KUNSTSTOFF SOWIE BESCHICHTETES BACKPAPIER SIND IN DER KÜCHE UNABDINGLICH. TROTZDEM WISSEN KONSUMENT:INNEN OFT NICHT, OB DIESE PRODUKTE SCHADSTOFFE ENTHALTEN, DIE NEGATIVE FOLGEN FÜR GESUNDHEIT UND UMWELT HABEN KÖNNEN. DIE AK OBERÖSTERREICH UND GLOBAL2000 HABEN DAHER 28 BACKARTIKEL UNTER DIE LUPE GENOMMEN.
Getestet wurden die Backartikel auf besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, kurz: SVHC). Diese Stoffe können verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Sie können zum Beispiel Krebs verursachen, die menschliche DNA schädigen, das Hormonsystem aus dem Gleichgewicht bringen oder schwer abbaubar und giftig sein. Trotzdem sind diese Substanzen in Alltagsgegenständen erlaubt. Konsument:innen haben dank der Europäischen Chemikalienverordnung das Recht, vom Hersteller oder Händler eines Produktes zu erfahren, ob solche besonders besorgniserregenden Substanzen enthalten sind. Dies gilt jedoch nur, wenn mehr als 0,1 Prozent eines SVHC enthalten sind.
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