OGH – Verwertung der SKY ECC Chat auf dem Prüfstand

Der erste erfolgreiche Schritt wurde nun gesetzt, der zweite Schritt fehlt noch!

RA Dr Sven Thorstensen erwirkt zu 14 Os 107/24b und zu 11 Os 129/24s in zwei richtungsentscheidenden Urteilen eine Änderung der Rechtsprechung des OGH zur Verwertbarkeit von SKY ECC Chats als Beweisen in Strafverfahren. Bislang judizierte der OGH, dass die SKY ECC Chats ohne Probleme als Beweise in Strafverfahren verwertet werden dürfen. RA Dr Sven Thorstensen ging jedoch rechtlich mit neuen Argumenten gegen diese Judikatur des OGH vor und konnte diesen mit den neuen Argumenten überzeugen. Der Stein des Anstoßes war das Urteil des EuGH zu C-670/22. So ist die Grundlage für die gegenseitige Verwertbarkeit von Beweisen in der Europäischen Union die Richtlinie EEA-RL. Diese legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Staat Beweismittel, welche aus einem anderen Staat erhoben wurden, verwendet werden dürfen. In Österreich wurde die Richtlinie durch das EU-JZG umgesetzt. Dieses sieht jedoch vor, dass Beweismittel dann nicht von einem anderen Staat verwendet werden dürfen, wenn diese in Österreich bei einem rein innerstaatlichen Sachverhalt nicht erhoben werden hätten dürfen. Nun wurden die Gerichte in erster Instanz vom OGH aufgefordert zu überprüfen, unter welchen Voraussetzungen die französischen Behörden die SKY EEC Chat Verläufe bekommen haben. Wenn es sich – wie sämtliche Unterlagen belegen – um den Einsatz eines Bundestrojaners handelt, dann wäre dies in Österreich nicht bewilligt worden, ergo könnten diese SKY ECC Chats nicht als Beweise verwertet werden.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass ein erster entscheidender Schritt in der Bekämpfung der SKY ECC Chats als Beweismittel gesetzt wurde, es müssen jedoch noch weitere Schritt gesetzt werden, bis ein endgültiges Beweisverwertungsverbot festgestellt wird. Sämtliche Unterlagen, die zum Beleg des Einsatzes eines Bundestrojaners durch die französischen Behörden erforderlich sind, liegen vor. Es ist daher zu hoffen, dass die Gerichte erster Instanz diese Unterlagen in der Klärung dieser Frage berücksichtigen um zu dem vom OGH judizierten Beweisverwertungsverbot zu gelangen.

Wenn dies der Fall wäre, dann wären sämtliche Strafverfahren ohne die SKY ECC Chats als Beweise weiterzuführen. Mangels anderer Beweise wären dann sämtliche Strafverfahren – welche sich ausschließlich auf die SKY ECC Chats stützen – einzustellen.

Thorstensen Sven
Dr Sven Dr Thorstensen, LLM
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E-Mail: office@ra-thorstensen.at

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