Bundesrat besiegelt neues Sanktionengesetz und Maßnahmen gegen Geldwäsche

Empfehlungen der FATF sollen mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen umgesetzt werden

Die Umgehung völkerrechtlicher Sanktionen soll künftig erschwert und Geldwäsche bekämpft werden. Im Bundesrat sprachen sich heute ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für ein entsprechendes Gesetzespaket dazu aus. Damit ist auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eines der drei Gesetze, das sogenannte FATF-Prüfungsanpassungsgesetz, gegeben.

Konkret sollen mit den neuen Bestimmungen die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) sowie neue EU-Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und von Sanktionsumgehungen umgesetzt werden. Die FATF ist eine internationale Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (Finanzierung von Massenvernichtungswaffen) setzt. Zudem hat sich den Erläuterungen zufolge aus den Erfahrungen mit den Sanktionen gegen Russland Handlungsbedarf ergeben.

Kernstück des Pakets ist ein neues Sanktionengesetz samt begleitender gesetzlicher Maßnahmen im FATF-Prüfungsanpassungsgesetz. Damit wollen die Abgeordneten unter anderem die Umsetzung völkerrechtlicher Sanktionen beschleunigen, Umgehungen erschweren und Informationsflüsse verbessern. Auch die Behördenzuständigkeit wird neu geregelt. So soll ab dem Jahr 2026 die Finanzmarktaufsicht (FMA) und nicht mehr die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für die Überwachung völkerrechtlicher Sanktionen zuständig sein. Damit einher geht auch eine Erweiterung des Kreises überwachter Unternehmen – etwa auf Versicherungsunternehmen, Kryptowerte-Dienstleister und Wertpapierfirmen – sowie eine Erweiterung der behördlichen Befugnisse.

Weiters soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für Vorschläge österreichischer Behörden geschaffen werden, die zur Aufnahme von Personen oder Einrichtungen in eine Sanktionsliste der UNO oder der EU bzw. zur Streichung aus solchen Listen führen können. Auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Verhängung nationaler Sanktionsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen und verpflichtende Risikomanagementsysteme zur Verhinderung der Umgehung von Finanzsanktionen gehören zum umfangreichen Paket.

Weitere Empfehlungen der FATF – insbesondere in Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung – werden mit dem FM-GwG-Anpassungsgesetz sowie mit einer Novellierung des Bilanzbuchhaltergesetzes, des Wirtschaftstreuhandberufegesetzes und der Gewerbeordnung umgesetzt. Dabei geht es etwa um erweiterte Sorgfaltspflichten für Bilanzbuchhalter:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen und Steuerberater:innen. Darüber hinaus soll es künftig mehr Transparenz bei Treuhandschaftsverhältnissen und eine Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, auch bei Kryptowertetransfers Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger zu übermitteln, geben.

Österreich drohe eine Verschlechterung des Kreditratings, wenn es in diesem Bereich keine Reformen gebe, erläuterte Isabella Theuermann (FPÖ/K). Nun wurde aber „schnell schnell“ ein „Last Minute Paket“ vorgelegt, bei dem auch keine Vorschläge aus der Begutachtung berücksichtigt worden seien. Damit bringe das Paket Verschlechterungen für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort. Dem pflichtete Klemens Kofler (FPÖ/NÖ) bei und sprach von einem „bürokratischen Hemmschuh“ für die Wirtschaft. Die Wirtschaft brauche angesichts der aktuellen „Pleitewelle“ in Österreich Unterstützung und keine neuen Belastungen, forderte er.

Die FPÖ hätte ihre Bedenken bei der Entstehung des Gesetzes einbringen können, habe sich aber nicht beteiligt, meinte demgegenüber Christoph Stillebacher (ÖVP/T). Es sei ein Paket nach „bestem Wissen und Gewissen“ entstanden, das von Expert:innen gelobt werde. Damit erfolge ein wichtiger Schritt zur effektiveren Geldwäschebekämpfung und zur besseren Überwachung von Sanktionen. Sandra Lassnig (ÖVP/K) wies auf die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Pakets hin, um von Österreich Schaden im zweistelligen Milliardenbereich abzuwenden. Aus Sicht von Christoph Thoma (ÖVP/V) müsse Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch im Sinne des attraktiven Standorts bekämpft werden.

Die FPÖ sei mit ihrer Argumentation am „falschen Dampfer“, kritisierte Stefan Schennach (SPÖ/W). Es gehe bei dem Paket vielmehr um die Bekämpfung des „dreckigen Gelds“ der organisierten Kriminalität und darum, Geldwäscheverbrechen sowie der Terrorismusfinanzierung die „Nahrung abzugraben“. Diese illegalen Gelder würden unter Umständen auch eine Wettbewerbsverzerrung vorantreiben, meinte Manfred Mertel (SPÖ/K). Umso wichtiger sei es, entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Von einem großen Schritt zur Bekämpfung der Geldwäsche sprach Maria Huber (Grüne/St). Damit würden Schlupflöcher zur Geldwäsche und Sanktionsumgehung geschlossen. Die steirische Bundesrätin verabschiedete sich in ihrer letzten Rede aus dem Bundesrat. Mit dem Ausgang der steirischen Landtagswahlen haben die Grünen ihr steirisches Mandat verloren.

Auf die Dringlichkeit der Umsetzung des Pakets wies Finanzminister Gunter Mayr hin. Österreich werde aktuell von der FATF geprüft. Ein schlechtes Evaluierungsergebnis hätte ihm zufolge einen erheblichen wirtschaftlichen Gesamtschaden für Österreich. Den Kritikpunkt, dass man mit der Umsetzung spät dran sei, habe er mitgenommen. Es seien viele Ministerien und Institutionen eingebunden gewesen, und etwa auch das Russland-Sanktionen-Paket habe laufende Anpassungen erfordert. Insgesamt gehe es mit dem Paket darum, internationale europäische Finanzsanktionen effizienter umsetzen zu können, so der Minister. Der Kreis der Beaufsichtigten werde von den klassischen Banken auf alle Finanzmarktteilnehmer wie Versicherungen, Wertpapierfirmen und Kryptodienstleister ausgedehnt, wobei niemand unter Generalverdacht gestellt werden soll, hielt Mayr fest.

STÄNDIGER GEMEINSAMER AUSSCHUSS DES NATIONALRATS UND DES BUNDESRATS

Weiters besetzte der Bundesrat einzelne zu entsendende Mitglieder und Ersatzmitglieder für den gemeinsamen Ausschuss des Nationalrats und des Bundesrats nach. Als Mitglieder wurden Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) und Sandro Beer (SPÖ/W) sowie als Ersatzmitglieder Philipp Kohl (ÖVP/B), Christoph Thoma (ÖVP/V) und Gerhard Hirschmann (FPÖ/St) nominiert. Der Vorschlag wurde einstimmig befürwortet. Der Ausschuss soll im Falle von Streitigkeiten zwischen den Ländern und dem Bund über neue Landesabgaben eine Entscheidung herbeiführen. Beschließt ein Bundesland die Einführung einer neuen Steuer und wird dieser Beschluss von der Bundesregierung beeinsprucht, ist der Ausschuss einzuberufen. Neben 13 Bundesrät:innen sind in dem Gremium 13 Nationalrät:innen vertreten.

Zudem wählten die Bundesrät:innen einstimmig Günter Pröller (FPÖ/OÖ) zum dritten Schriftführer und Marlies Doppler (FPÖ/S) zur dritten Ordnerin für den Rest des 2. Halbjahrs 2024. (Schluss Bundesrat) mbu/pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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