Bundesweite Appelle vor NEOS-Zentralen: Verbot Vollspaltenboden in Regierungsprogramm

Mit Tafeln „Stehen die NEOS zu ihrem Wort?“ erschienen gestern und heute Tierschützer:innen u.a. im Schweinekostüm, um die NEOS an ihr Versprechen zu erinnern

In Anfragen vor der Wahl haben sich die NEOS klar positioniert: sowohl Schweine als auch Rinder sollen verpflichtende Einstreu bekommen, statt auf Vollspaltenboden leben zu müssen. Konkret hielten sie fest :“Wir unterstützen die Bemühungen, im Sinne einer artgerechten Tierhaltung, die Nutzung von Vollspaltenböden so schnell wie möglich zu beenden“. Während eine Verfassungsklage gegen den Rinder-Vollspaltenboden von der Burgenländischen Landesregierung eben eingebracht worden ist, hat eine ebensolche Klage gegen den Schweine-Vollspaltenboden dazu geführt, dass bis Juni 2025 die bestehenden Regelungen korrigiert werden müssen. Der Verfassungsgerichtshof hat den Regierungen diese Frist gesetzt. Die alte Bundesregierung hat diesbezüglich keine Einigung gefunden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass im Programm einer neuen Regierung die Vorschrift verpflichtender Stroheinstreu statt Vollspaltenboden fix verankert wird. Die Erfahrung zeigt, dass die ÖVP das verhindern will. Deshalb liegt es jetzt an den NEOS, auf diese Regelung zu bestehen. Die Schweine dürfen nicht wieder leer ausgehen. Darum fanden sich gestern und heute vor allen Zentralen der NEOS in den Bundesländern Tierschützer:innen des VGT ein, um an das Wahlversprechen zu erinnern. „Stehen die NEOS zu ihrem Wort?“, stand auf den mitgebrachten Plakaten. Das ist jetzt die Frage.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Im Programm der letzten Regierung war Tierschutz nur sehr vage verankert. Die ÖVP hat das ständig benutzt, um Reformen infrage zu stellen. Deshalb müssen jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden. Das Regierungsprogramm muss die Klarstellung enthalten, dass das Thema Vollspaltenboden der Schweine zu lösen ist, und dass diese Lösung keinesfalls aus der Version der ÖVP bestehen kann. Diese will ja nur den ‚unstrukturierten‘ Vollspaltenboden verbieten, aber einen Vollspaltenboden mit ‚Struktur‘ weiterhin für immer erlauben. Aber auch dieser Vollspaltenboden NEU ist ein Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu und macht für die Schweine keinen Unterschied. Der VGT hat bereits einen solchen Betrieb mit dieser Version des Vollspaltenbodens aufgedeckt und die Zustände waren zu jenen beim bisherigen Vollspaltenboden nicht zu unterscheiden. Es braucht daher ein klares Bekenntnis zur verpflichtenden Stroheinstreu. Hier und jetzt im neuen Regierungsprogramm!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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