Tourismussparte begrüßt Verordnungsentwurf zur Erhöhung des Saisonierkontingents

Positiver Schritt zur Arbeitskräftesicherung im Tourismus

Robert Seeber, Obmann der WKÖ-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, begrüßt den von Bundesminister Kocher heute vorgelegten Begutachtungsentwurf zur Erhöhung des Saisonierkontingents auf 4.985 als positiven Schritt zur Arbeitskräftesicherung im Tourismus. Obwohl der Vorschlag der Branche in Richtung gänzliche Öffnung des Drittstaat-Kontingents geht, ist dennoch die Erhöhung auf 4.985 eine deutliche Hilfe und ein positives Signal für die Betriebe.

Immerhin wurde das Kontingent in den letzten 5 Jahren um mehr als 3.700 Plätze österreichweit aufgestockt und die Erlangung des Stammsaisonierstatus erleichtert. Wünschenswert wäre auch die Erhöhung des Überziehungsrahmens in Spitzenmonaten, der dann in anderen Monaten wieder ausgeglichen wird.

Mit der Aufstockung des Kontingents kann der steigende Bedarf an Mitarbeiter:innen besser abgedeckt und dem Anspruch als nachhaltiges Top-Qualitätstourismusland entsprechend Rechnung getragen werden.

„Der Tourismus ist eine tragende Säule der österreichischen Vokswirtschaft. Mit 136 Mio. Nächtigungen von Jänner bis Oktober 2024 und guter Buchungslage für den Winter steuert die Branche wieder auf ein Rekordjahr zu. Umso wichtiger ist es, den Gästen mit ausreichendem Personal den gewohnten Standard und die Gastfreundschaft zu bieten, den man in Österreich schätzt und kein touristisches Potenzial wegen Mitarbeitermangels liegen zu lassen“, betont Seeber abschließend.

ZWTL.: DIE BEGUTACHTUNGSFRIST FÜR DIE SAISONKONTINGENTVERORDNUNG 2025 LÄUFT BIS 16.12.2024

Laut Auskunft des Arbeitsministeriums können bereits eingebrachte Anträge, die trotz Erfüllung aller Voraussetzungen aufgrund ausgeschöpfter Kontingente aktuell nicht (mehr) bewilligt werden konnten, im Vorgriff auf die neuen erhöhten Kontingente ab Kundmachung der Verordnung mit Geltungsbeginn ab 1. Jänner bewilligt werden. (PWK462/EL)

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