Diakonie am Tag der Menschenrechte: Geflüchtete aus Syrien nach dem Fall des Assad-Regimes

Wie kann es für sie in Österreich weitergehen?

Dass nach dem aktuellen Umsturz in Syrien ab sofort keine Asylanträge von Syrer:innen mehr entschieden werden, liegt asylrechtlich in der Natur der Sache. Denn entscheidend für die Schutzgewährung ist die aktuelle Situation im Herkunftsland und nicht die vorangegangene Verfolgung.

Das kann den Betroffenen in manchen Fällen unfair erscheinen, gerade dann, wenn ihr Asylverfahren schon lange andauert und jetzt vielleicht nicht abgeschlossen wird. Während andere, die später nach Ö gekommen sind, bereits Asyl erhalten haben. Aber so ist das Flüchtlingsrecht eben, es schützt nur vor aktueller Verfolgung und entschädigt nicht für erlittenes Leid.

ANSONSTEN: VON ABSCHIEBUNGEN ZU REDEN, IST VIEL ZU FRÜH.

Man muss unterscheiden zwischen: kein Asyl mehr zu bekommen einerseits, und den Asyl- oder Schutzstatus nach einem Aberkennungsverfahren zu verlieren andererseits. Für Aberkennungsverfahren gelten klare Bedingungen: Das Herkunftsland muss dauerhaft sicher sein, und eine Rückkehr in Würde muss möglich sein. Das heißt, man muss dort auch eine Lebensgrundlage vorfinden können.

All das zu beurteilen ist aus heutiger Sicht noch unmöglich, und es wird noch Zeit brauchen, um die weiteren Entwicklungen in Syrien zu beobachten.

„All die anderen Überlegungen, mit denen Österreich gerade vorprescht, haben mit dem Asylrecht nichts zu tun und sind unwürdig“, betont Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „Es ist jetzt nicht die Zeit für Überreaktionen und Schnellschüsse“.

Diakonie Österreich
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