Mayr: Finanzpolizei verhängte im dritten Quartal bundesweit mehr als 4,4 Mio. Euro Strafen
Kontrollen von 13.500 Personen in rund 6.000 Betrieben führten zu rund 2.000 Strafanträgen
Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung hat im dritten Quartal 2024 im Kampf gegen Abgabenhinterziehung 13.572 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 5.982 Betrieben überprüft. Das führte zu 1.958 Strafanträgen mit einer Gesamtstrafhöhe von 4.379.350 Euro. Die meisten Verstöße betreffen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) mit 845 Fällen und das allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) mit 725 Fällen, gefolgt vom Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) mit 376 Fällen.
„Die Finanzpolizei führt regelmäßig Kontrollen durch, um die finanziellen Interessen der Republik zu schützen und den Rechtsstaat zu stärken. Die Kolleginnen und Kollegen gehen gezielt gegen Abgaben- und Sozialbetrug sowie illegales Glücksspiel vor. Das schreckt Betrüger ab, schützt redliche Unternehmen und sichert den fairen Wettbewerb“, so Finanzminister Gunter Mayr.
ERFOLGREICHE KONTROLLEN IM BEREICH SOZIALBETRUG UND LOHN- UND SOZIALDUMPING
Beim Coldplay-Konzert in Wien wurden Ende August insgesamt 154 Personen kontrolliert, darunter 79 ausländische Beschäftigte. Die Finanzpolizei untersuchte dabei zwölf Betriebe aus der Securitybranche und stellte elf Verstöße gegen das ASVG sowie einen Verstoß gegen das AuslBG fest. Infolge der Maßnahmen wurden 4.000 Euro gepfändet. Darüber hinaus wurden fehlende Umsatzsteuervoranmeldungen und die zuletzt offenen Lohnabgaben nach der Kontrolle durch die Betriebe nachgemeldet.
Bei einer Beschäftigungskontrolle in einem Salzburger Hotel Ende Juli traf die Finanzpolizei acht Personen bei der Reinigung an. Eine weitere Person, die sich als „Vorarbeiter“ ausgab, erschien später. Keiner der Anwesenden war zum Zeitpunkt der Kontrolle sozialversichert. Vier Ausländer wurden aufgrund illegalen Aufenthalts festgenommen. Vor Ort identifizierte die Finanzpolizei zwei beteiligte Unternehmen. Im Rahmen weiterer Ermittlungen meldete eines der Unternehmen drei der angetroffenen Arbeiter noch am Abend der Kontrolle um 23:15 Uhr zur Sozialversicherung an. Beim zweiten Unternehmen wurden der „Vorarbeiter“ und zwei weitere Dienstnehmer rückwirkend zur SV angemeldet, während vier weitere gar nicht versichert waren. Beide Unternehmen haben denselben Geschäftsführer. Es wurden fünf Strafanträge gestellt, die eine Gesamtstrafe von 37.620 Euro umfassen.
„Die Ergebnisse des dritten Quartals unterstreichen die Effektivität unserer gezielten Kontrollen und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Anpassung unserer Strategien im Kampf gegen Abgaben- und Sozialbetrug. Durch die enge Zusammenarbeit unserer spezialisierten Einheiten und die Nutzung modernster Ermittlungsmethoden schützen wir die ehrliche Wirtschaft und gewährleisten faire Wettbewerbsbedingungen“, so der Leiter des Amts für Betrugsbekämpfung, Christian Ackerler.
Ende Juni kontrollierten Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten ein Nagelstudio in Oberösterreich im Bezirk Schärding. Sie stießen jedoch auf Widerstand – die Mitarbeiter wollten keine Ausweise vorzeigen. Daher wurde Unterstützung durch die Fremdenpolizei angefordert und eine weitere Mitarbeiterin stellte den Kontakt zur Geschäftsinhaberin her, die schließlich mit Ausweisen erschien. Die Untersuchung ergab, dass die Mitarbeiter versuchten, sich mit falschen Ausweisen zu identifizieren. Darunter waren drei zur Fahndung ausgeschriebene Personen. Sieben Beschäftigte wurden abgeführt und zur weiteren Befragung festgenommen. In einer weiteren Betriebsstätte in Klagenfurt wurden ebenfalls fünf Personen festgenommen.
Bei der Kontrolle eines Hotels in Tirol im Bezirk Kitzbühel wurden Mitte Oktober sieben pakistanische und ein albanischer Staatsangehöriger beim Fliesenlegen angetroffen. Die vorgebliche Selbstständigkeit dieser Arbeiter konnte schnell widerlegt werden und sie wurden einem italienischen Unternehmen zugeordnet. Die Fremdenpolizei stellte zudem fest, dass alle sich acht Personen unrechtmäßig in Österreich aufhielten, woraufhin sie festgenommen wurden. Dem ausländischen Unternehmen drohen nun Strafanträge nach dem LSD-BG in Höhe von 16.000 Euro sowie zwei weitere Anträge zu je 8.000 Euro gegen die beiden Geschäftsführer des inländischen Unternehmens nach dem AuslBG.
In der Steiermark führten Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten Ende November eine Beschäftigungskontrolle in einem Industriebetrieb durch. Die Ermittlungen ergaben, dass der Auftrag zur Reinigung des Industriegeländes an ein deutsches Unternehmen vergeben wurde. Dieses gab den Auftrag wieder an vier weitere Subunternehmen weiter. Bulgarische Dienstnehmer wurden offenbar an das deutsche Unternehmen überlassen und dann nach Österreich entsendet. Laut Arbeitszeitaufzeichnungen waren von Juli bis Oktober 2024 insgesamt 173 Personen bei dem Betrieb tätig. Die Entsendungen wurden nicht gemeldet und es lagen keinerlei Lohnunterlagen für die Mitarbeiter der Subfirmen vor. Somit wurden 346 Strafanträge wegen der Nichtbereithaltung von Unterlagen gelegt, Ermittlungen wegen möglicher Unterentlohnung laufen noch.
Bei einem AC/DC-Konzert in Wien Ende Juni kontrollierte die Finanzpolizei Security-Mitarbeiter von 18 Firmen im Stadion und im Umfeld. Der Hauptauftragnehmer gab die Aufträge an elf Subunternehmen weiter, was vertraglich untersagt war, und einige dieser Firmen beauftragten wiederum in Summe sieben Sub-Subunternehmen. Zahlreiche Verstöße gegen das AuslBG und ASVG wurden festgestellt, da mehrere Mitarbeiter weder sozialversichert noch mit gültigen Arbeitspapieren in Österreich tätig waren. Einige konnten nicht einmal angeben, für welche Firma sie arbeiten. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden ebenfalls dokumentiert, da Arbeitszeitaufzeichnungen fehlten.
Eine Firma geriet zudem aufgrund von Scheinfirmenverdacht ins Visier. Weitere Ermittlungen zeigten: Beim Firmensitz handelte es sich um ein leeres Büro, angemietet von einer anderen, bereits 2023 als Scheinfirma eingestuften Firma.
„Die Zahlen beweisen, dass zielgerichtete Kontrollen wirken und den legal operierenden Wirtschaftstreibenden helfen. Die Finanzpolizei wird daher weiterhin mit risikoorientierten Schwerpunktkontrollen gegen organisierte Schwarzarbeit und Scheinunternehmen vorgehen“, so Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei.
RÜCKGANG BEIM ILLEGALEM GLÜCKSSPIEL UND SCHEINUNTERNEHMEN
Die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels bleibt ein Schwerpunkt der Finanzpolizei. In diesem Quartal führten 25 Kontrollen zu 24 Strafanträgen mit einer Gesamtstrafhöhe von 431.000 Euro. 15 Glücksspielgeräte wurden beschlagnahmt. Das Zurückdrängen der illegalen Anbieter hat zu einer allgemeinen Marktbereinigung geführt, österreichweit sind nur noch wenige illegale Glücksspiellokale wahrzunehmen.
Ende September wurden durch die Landespolizeidirektion Salzburg und die Finanzpolizei 58 eingezogene Glücksspielgeräte vernichtet. Die Geräte stammten aus acht Kontrollen im Stadtgebiet von Salzburg im Zeitraum April 2023 bis Mai 2024. Vor der Vernichtung wurden die Apparate kommissionell geöffnet und das darin befindliche Geld entnommen. Dabei wurden 2.120 Euro durch die Behörde eingezogen.
Auch im Kampf gegen Scheinunternehmen gab es mehrere Erfolge: So identifizierten die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten 27 Scheinunternehmen, 25 davon in Wien. Hier wirken die Kontrollen ebenfalls: Im Vergleich zu den vorigen beiden Quartalen hat sich diese Zahl halbiert. Zusätzlich senkt eine potenziell niedrigere Baukonjunktur den Bedarf an Schwarzlohnzahlungen.
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