Nationalrat beschließt technische Änderungen im Haushaltsrecht

Novelle bringt Vereinfachungen und Klarstellungen

Einstimmig hat sich der Nationalrat auf technische Änderungen im Bundeshaushaltsgesetz geeinigt. Damit wollen die Abgeordneten auf Erfahrungen mit der letzten Haushaltsrechtreform reagieren und Verwaltungsabläufe vereinfachen. Umgesetzt werden Klarstellungen beim Förderungsbegriff und bei der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA), ein Wegfall der bundesinternen Verrechnung von Mieten für historische Gebäude, die von der Burghauptmannschaft verwaltet werden, und die Vereinheitlichung der Berichtspflichten zum Personalstand in ausgegliederten Einrichtungen.

Nicht Teil der Novelle sind umstrittenere Punkte im Haushaltsrecht, etwa Rücklagen und die Wirkungsorientierung. Sie sollen in einem zweiten Gesetzespaket folgen.

INHALTLICHES PAKET ZUR WEITERENTWICKLUNG DES HAUSHALTSRECHTS SOLL FOLGEN

Ab 2009 wurde in Österreich eine Haushaltsrechtsreform in zwei Etappen umgesetzt. Dabei wurde eine stärkere Ziel- und Wirkungsorientierung eingeführt. 2017/18 hat dazu eine umfangreiche Evaluierung stattgefunden, es gab verschiedene Empfehlungen, die nun ins Recht einfließen sollen, hielt Finanzminister Gunter Mayr fest.

Wie in der parlamentarischen Praxis üblich, wurde die Novelle des Haushaltsrechts mit der Zustimmung aller Fraktionen beschlossen. Im Hinblick auf eine erforderliche größere inhaltliche Gesetzesänderung hielt Hubert Fuchs (FPÖ) für wichtig, künftige Initiativanträge der Regierungsfraktionen mit einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung auszustatten.

Der große Wurf fehle, hielt auch Kai Jan Krainer (SPÖ) fest. Denn das Rücklagenregime funktioniere schon lange nicht mehr und die Wirkungsorientierung habe Luft nach oben, so Krainer. Die Novelle sei ein erster Schritt zu einer umfassenden Reform, sagte Jakob Schwarz (Grüne). Es gebe ein „volles Bekenntnis“ der ÖVP dies in der neuen Legislaturperiode anzugehen, unterstrich Andreas Hanger (ÖVP).

ÖSTERREICH UNTER DRUCK EIN EU-DEFIZITVERFAHREN ABZUWENDEN

-17,1 Mrd. Ꞓ Defizit verzeichnete das Finanzministerium Ende Oktober 2024, hielten Gerhard Kaniak (FPÖ) und Karin Greiner (SPÖ) fest. Kaniak warnte vor einem Defizitverfahren der EU gegen Österreich. Als mögliche Folgen drohen neben einer negativen internationalen Reputation auch höhere Zinsen und die Einschränkung des finanziellen Handlungsspielraums für die nächste Regierung.

Momentan gebe es gegen acht EU-Mitgliedstaaten ein Defizitverfahren. Zusätzlich stünden Finnland und Österreich am Prüfstand, sagte Finanzminister Mayr. Es sei gelungen aufgrund der Regierungsverhandlungen eine Schonfrist für das Defizitverfahren auszuhandeln. Nun habe Österreich bis Mitte Jänner Zeit, ein Maßnahmenpaket vorzulegen, das ein Defizitverfahren vermeide, so Mayr.

Um aus der aktuellen Rezession herauszukommen, bedürfe es Zuversicht und Optimismus, zeigte sich Hanger überzeugt. Der Vollzug liege mit 20 Mrd. Ꞓ Nettofinanzierungsbedarf „genau im Plan“, betonte er.

Krainer war jedenfalls überzeugt, dass ein Defizitverfahren bevorstehe. Das Budget sei „kaputt“, das Defizit hoch, daher müsse saniert werden. Als erstes müsse die Wirtschaft angekurbelt werden. Bei der Budgetsanierung würde Krainer auf einen Mix aus einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen setzen. Investitionsbedarf sah Krainer bei Bildung und Gesundheit, wozu es finanzieller Spielräume bedürfe.

„Wer bei Klimaschutzmaßnahmen spart, spart sich gar nichts!“, warnte Schwarz. Er pochte darauf, nicht beim Klimaschutz einzusparen, denn dieser vermeide Folgekosten des Klimawandels. Würden Klimaziele nicht erreicht, dann müssten überdies Strafzahlungen geleistet werden.

Karin Greiner (SPÖ) kritisierte die fehlende Gegenfinanzierung der in den letzten Jahren gesetzten Maßnahmen. Zusätzlich habe Österreich Anspruch auf 1,6 Mrd. Ꞓ an EU-Mitteln aus dem Aufbau- und Resilienzfonds, die noch nicht eingetroffen seien, führte Greiner aus. Dabei warf sie der Bundesregierung vor, die Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt zu haben. (Fortsetzung Nationalrat) gla

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