Nationalrat: Länder erhalten 144 Mio. € Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe

Höhe und Ausgestaltung per Abänderungsantrag in der Sitzung geregelt

Um die Opfer der Hochwasserkatastrophe vom September 2024 zu unterstützen, erhalten die Länder einen einmaligen Zweckzuschuss vom Bund. Die Bundesländer sollen damit Beihilfen zur Beseitigung von Schäden finanzieren können. Der Nationalrat befürwortete den Zweckzuschuss heute mit breiter Mehrheit.

Mit einem gesamtändernden Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen haben die Abgeordneten in der Sitzung noch die Höhe des Zuschusses festgelegt. Dieser bemisst sich demnach nach der Höhe des Schadens. Insgesamt stehen für alle Bundesländer höchstens 144 Millionen zur Verfügung.

Einstimmig angenommen wurde zudem ein Entschließungsantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen, der vom Finanzminister zusätzliche Unterstützung für besonders betroffene Gemeinden – zur Behebung von Schäden in der Gemeinde-Infrastruktur – einfordert. Keine Mehrheit gab es für einen weitergehenden Abänderungsantrag der Grünen, mit dem sie auch einen Zweckzuschuss in Höhe von 10 Mio. Ꞓ zur Finanzierung naturbasierter Hochwasserschutzmaßnahmen gewähren wollten.

AUSGESTALTUNG DES ZWECKZUSCHUSSES KURZFRISTIG IN SITZUNG GEREGELT

Der Zweckzuschuss für die einzelnen Bundesländer bemisst sich nach der Höhe der Schäden im Vermögen von Privaten. Der Bund ersetzt dem Land 12 % des Gesamtschadens, jedoch nicht mehr als 24 % der vom Land geleisteten Beihilfen. Anspruch haben jene Bundesländer, in denen es einen Mindestschaden von über 100 Ꞓ pro Einwohner:in gibt.

Geregelt wurde mit dem Abänderungsantrag auch die Abwicklung des Zweckzuschusses. Die Länder erhalten bei Bedarf einen Vorschuss. Bis Ende 2028 müssen sie eine Abrechnung über die Schäden und die vom Land gezahlten Beihilfen vorlegen. In der Begründung des Abänderungsantrags wird festgehalten, dass der Zweckzuschuss durch „frei werdende Mittel im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Erholung von Klimakatastrophen“ refinanziert wird.

DEBATTE ÜBER ZUSCHUSS, EU-GELDER UND ZUSAMMENHALT

In der Debatte waren sich alle Abgeordneten einig, dass es sich im September 2024 um eine verheerende Hochwasserkatastrophe gehandelt habe. Sie sprachen insbesondere den Helfer:innen ihren Dank aus.

Maximilian Linder (FPÖ) fand den Zweckzuschuss zwar einen guten Ansatz, aber „katastrophal gemacht“. Er kritisierte dass der Abänderungsantrag erst zehn Minuten vor Start der Debatte vorlag. Man habe hier einen „Streit auf dem Rücken der Betroffenen“ ausgetragen. Außerdem warf er Bundeskanzler Karl Nehammer vor, die Unwetteropfer angelogen zu haben, als er von EU-Geldern in Höhe von 500 Mio. Ꞓ gesprochen habe. Auch Alois Kainz (FPÖ) kritisierte, dass es diese Gelder nicht in der Höhe geben werde. „Wir zahlen uns das selbst“, sagte er. Die Vorgehensweise könne man vonseiten der Freiheitlichen nicht gutheißen. Den Antrag befürworte man zum Wohle der geschädigten Bürger dennoch, so Kainz.

Gabriel Obernosterer (ÖVP) forderte dazu auf, die Geschädigten nicht zu verunsichern. Die niederösterreichische Landesregierung habe die Hilfen für Hochwasseropfer bereits aufgestockt. Diese seien damit abgesichert. Heute gehe es um die Ko-Finanzierung des Bundes. Laut Obernosterer brauche es die Beschlussfassung, damit der Bund die Gelder von der EU zurückbekommen könne.

Georg Strasser (ÖVP) sprach sich zusätzlich für eine Unterstützung besonders betroffener Gemeinden aus. Viele Gemeinden seien mit den bestehenden Mitteln nicht in der Lage, Schäden etwa bei Brücken und Straßen zu sanieren. Er brachte deshalb einen gemeinsam mit SPÖ und Grünen formulierten Entschließungsantrag ein, mit dem er vom Finanzminister eine Regelung einforderte. Insoweit von der EU Mittel zur Refinanzierung des Zweckzuschusses zur Verfügung gestellt werden, soll der Finanzminister den betroffenen Gemeinden zusätzliche Mittel bereitstellen, um Finanzierungslücken zu schließen. Harald Servus (ÖVP) betonte bei seiner ersten Rede im Hohen Haus, dass er für Verbesserungen für die Menschen in Österreich sei und daher den Zweckzuschuss befürworte.

SPÖ-Abgeordneter Bernhard Herzog (SPÖ) erinnerte an die tragischen Schicksale der Betroffenen. Hilfe und Solidarität haben Österreich aus seiner Sicht stark gemacht. Im Sinne der Solidarität stimme die SPÖ auch dem Zweckzuschuss angesichts der Hochwasserkatastrophe zu. Auch Wolfgang Kocevar (SPÖ) fand einen Schulterschluss nötig, insbesondere beim Aufbau von Hochwasserschutz und bei der Hilfe für Gemeinden.

Die Grünen fanden es zwar wichtig, finanzielle Mittel für die Betroffenen zur Verfügung zu stellen, und stimmten für den Zweckzuschuss. Ihnen ging das Gesetz aber nicht weit genug. „Wer bei der Vorsorge spart, zahl beim Aufräumen doppelt“, sagte Leonore Gewessler (Grüne). Mit ihrem Abänderungsantrag wollten die Grünen zusätzlich zum Zweckzuschuss den Ländern weitere 10 Mio. Ꞓ für die Förderung von naturbasierten Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. Damit sollten insbesondere Bäuer:innen Entschädigungen für die Bereitstellung sogenannter Retentionsräume erhalten, erläuterte Elisabeth Götze (Grüne). Es handelt sich dabei um Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Vonseiten der NEOS befürwortete Karin Doppelbauer zwar grundsätzlich Ersatzzahlungen für Betroffene der Hochwasserkatastrophe. Es sei aber nicht genau geklärt worden, wo die zusätzlichen Mittel herkommen. Aus ihrer Sicht werde es keine 144 Mio. Ꞓ von der EU geben. Weil die budgetäre Lage prekär sei, könnten die NEOS dem Gesetz daher nicht zustimmen, so Doppelbauer. „Die scheidende Bundesregierung hat einen weiteren ungedeckten Scheck ausgestellt“, kritisierte die Abgeordnete. (Fortsetzung Nationalrat) kar

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