ORF-Beitrag 2024 – Freiheitliche Wirtschaft fordert klare Entlastung für UnternehmerInnen!

FW- Burger: Diese restriktive Praxis ist eine Belastung für unsere Betriebe – wir kämpfen für echte Veränderung!

Seit 2024 gilt die neue ORF-Haushaltsabgabe, vorgeschrieben wird sie als ORF Beitrag für Privatpersonen und Unternehmen, unabhängig von der Nutzung eines Rundfunkempfangsgerätes. Besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Firmensitz und ihren Hauptwohnsitz an derselben Adresse haben, stellt diese Regelung oft eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Doch es gibt Hoffnung: Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Betroffene von der betrieblichen Abgabe befreien lassen.

Die Freiheitliche Wirtschaft kämpft für Entlastung! KommR Günter Burger, Obmann der Freiheitlichen Wirtschaft Kärnten und Vizepräsident der WKK kritisiert die restriktive Auslegung des Gesetzes scharf: „Es reicht! Unsere Unternehmer brauchen weniger Bürokratie und klare Regeln, die sie nicht zusätzlich belasten. Die restriktive Handhabung dieser Befreiungsregelung ist ein weiteres Beispiel dafür, wie man den Wirtschaftstreibenden Steine in den Weg legt. Wir fordern echte Veränderung und eine sofortige Überarbeitung dieser Praxis!“ Burger weiter: „Leistung, Verantwortung und Ausdauer müssen sich in Österreich endlich wieder lohnen. Statt komplizierter Antragsverfahren braucht es einfache und nachvollziehbare Lösungen.“

FAKTEN ZUR BEFREIUNG:

Laut ORF-Beitrags-Gesetz 2024 können Personen, die an exakt derselben Adresse sowohl ihren Hauptwohnsitz als auch eine kommunalsteuerpflichtige Betriebsstätte gemeldet haben, von der betrieblichen Haushaltsabgabe befreit werden.

ACHTUNG!

Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) prüft die Anträge streng. Eine Befreiung ist ausgeschlossen, wenn es abweichende Tür-/Top-Nummern oder andere Subadressen gibt – selbst bei identischer Hausnummer. Diese restriktive Praxis wird seit Monaten von der Wirtschaftskammer kritisiert.

So funktioniert der Antrag:

* Formular ausfüllen: Das Formular „Bekanntgabe von Organisations- oder Betriebsstätten-Adressen“ ist unter https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner/antragsformulare verfügbar.
* Unterlagen einreichen: Reichen Sie das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Nachweisen bei der OBS ein.

Günter Burger appelliert an alle Unternehmerinnen und Unternehmer: „Nehmen Sie Ihr Recht wahr! Füllen Sie den Antrag aus und machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, sich von dieser Abgabe zu befreien. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Stimme zu erheben und gegen unnötige Belastungen anzukämpfen.“ Die Freiheitliche Wirtschaft bleibt dran!

Mit der Kampagne „Es reicht!“ setzt sich die Freiheitliche Wirtschaft für weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungsverfahren und eine Entlastung der heimischen Betriebe ein. Günter Burger versichert: „Wir werden nicht locker lassen, bis unsere Unternehmer wieder die Wertschätzung und Unterstützung bekommen, die sie verdienen.“ Freiheitliche Wirtschaft – Gemeinsam für eine echte Veränderung!

Freiheitliche Wirtschaft
E-Mail: office@fw.at
Website: https://www.fw.at

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