VSV/Holzinger: Fernwärme muss ebenfalls reguliert werden
VSV-Forderungen an die Parteien der Koalitionsverhandler
Der Verbraucherschutzverein (VSV), fordert die Verhandler:innen der Koalitionsparteien auf, folgende Forderungen im Bereich Energie im Regierungsprogramm zu berücksichtigen:
* FERN- UND NAH-WÄRME/KÄLTE ist eine Option gegen den Klimawandel. Doch dieser Bereich ist – anders als bei Strom und Gas – nicht staatlich reguliert. Es fehlt daher eine Regulierungsbehörde, die bei Missbrauch einschreitet und eine spezielle Schlichtungsstelle anbietet. Insbesondere Preisänderungen gehören – unter Weitergeltung des Konsumentenschutzgesetzes – geregelt.
* STROM UND GAS sind durch besondere EU-Richtlinien und Gesetze grundsätzlich reguliert. Doch die Regeln für Preisänderungen bei Strom – wo die Geltung des Konsumentenschutzgesetzes im Jänner 2022 ausgeschlossen wurde – gehören klarer gefasst. Die Lieferanten müssen bereits in den Verträgen angeben, anhand welcher sinnvoller Parameter sie Preise ändern werden. Dabei ist darauf zu achten, dass im Sinn der Zweiseitigkeit Preise – wenn die Parameter sinken – auch zeitgleich gesenkt werden.
* Die GRUNDVERSORGUNG mit Strom und Gas muss – im Lichte eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes – allen Verbraucher:innen und Kleinunternehmer:innen zugänglich bleiben. Diese hat sich bei schnell steigenden Preisen wie im Herbst 2022 insofern bewährt, als der Preisanstieg verspätet und nicht in voller Höhe durchgeschlagen hat.
* Beim Anschluss von PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN an das Stromnetz wurden von den Netzbetreibern Zugangsgebühren doppelt kassiert; einmal für den normalen Stromanschluss und bei Anschluss der PV-Anlage noch einmal. Diese Praxis hat der Oberste Gerichtshof für gesetzwidrig erklärt. Die Netzbetreiber sind daher dazu zu bewegen, den betroffenen Kund:innen diese Gebühr samt Zinsen zurückzuzahlen.
* Für Kund:innen – speziell Verbraucher:innen und Kleinunternehmer:innen – von Energieverträgen müssen die Energiepreise unbedingt leistbar bleiben. Der STROMKOSTENZUSCHUSS des Staates zur Finanzierung der sogenannten Stromkostenbremse hat die Preise künstlich hochgehalten und insbesondere der Finanzierung der Energiewirtschaft gedient.
Hier wäre eine direkte Unterstützung der Kund:innen ohne Mitwirken der Energiekonzerne anzustreben.
Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA
Telefon: 0650/ 2110878
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.at
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu
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