Hammer zu Umweltanwaltschaft in Salzburg: Streichung von Beschwerderechten ist Anschlag auf den Umweltschutz

Grüne: Streichung von Beschwerderechten macht die Auseinandersetzungen nur länger und nicht kürzer

Mit den gestern im Salzburger Landtag beschlossenen Gesetzesänderungen, darf die Salzburger Umweltanwaltschaft künftig bei einer Vielzahl von Genehmigungsverfahren nicht mehr mitreden. Es ist bereits die zweite Änderung binnen kurzer Zeit, die in diese Kerbe schlägt.

Lukas Hammer, Umweltsprecher der Grünen, dazu: „Die Entwertung der Salzburger Umweltanwaltschaft durch die Schwarz-Blaue Landesregierung ist ein Anschlag auf den Schutz unserer Umwelt. Kürzere Verfahren wird es durch das Abschalten kritischer Stimmen jedenfalls nicht geben – ganz im Gegenteil. Schwarz-Blau bedient hier wieder einmal kurzsichtig Lobbyinteressen und beweist, dass ihnen Umweltschutz nichts wert ist.“

Die Umweltanwaltschaft hat in der Vergangenheit Dialoge zu Alternativen bereits im Planungsprozess angestoßen. Sie konnte auch den dafür nötigen Druck auf Projektbetreiber:innen ausüben, weil ihr die Beschwerderechte eine gewisse Macht verliehen haben. Durch die Streichung von Beschwerderechten verliert die Umweltanwaltschaft nicht nur diese Einflussmöglichkeit, sondern es kommt auch ihrer Rolle als glaubwürdige Vermittlerin für betroffene Bürger:innen ins Wanken. Die Bürger:innen werden also ihr Recht wieder vermehrt selbst in die Hand nehmen müssen und die Zahl der Rechtsmittel, die eingelegt werden, könnten steigen.

Aus der gewünschten Verfahrensbeschleunigung für den Bau von Straße, Schiene und Leitungswegen wird nichts werden: „Vergessen wird nämlich, dass Anrainer:innen dann künftig wohl wieder selbst alle Hebel in Bewegung setzen werden, um Projekte zu verhindern, von denen sie sich gestört fühlen. Wenn nicht im Naturschutzrecht, wo sie meist nicht mitreden können, dann eben im Bau- oder Betriebsanlagenverfahren“, erläutert Hammer.

„Dann ist genau der gegenteilige Effekt erreicht und die Verfahren dauern erst recht länger. Dass Verfahren durch die Streichung von Mitbestimmungsmöglichkeiten schneller werden, ist eine glatte Lüge. Ganz zu schweigen von der Zerstörung der Arbeit des Naturschutzes der vergangenen Jahrzehnte, wenn nun niemand mehr drauf schaut, dass mühsam Bewahrtes bzw. Renaturiertes auch künftig geschützt bleibt“, sagt Hammer.

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