Korosec: „Gut, dass das Verbot von Sterbehilfe aufrecht bleibt“

Seniorenbund-Präsidentin begrüßt Entscheidung des Höchstgerichts

„Gut, dass die strengen Voraussetzungen für die Sterbehilfe bestehen bleiben“, sagt Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, anlässlich der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Dieser ist in einem Verfahren zum Schluss gekommen, dass das Verbot nicht gegen die Verfassung verstößt. Gleiches gilt für das Sterbeverfügungsgesetz und die darin geregelten Voraussetzungen, unter denen ein Mensch Hilfe zur Selbsttötung beanspruchen kann.

Die Anträge, die der Entscheidung zugrunde liegen, waren 2023 von einem Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, eingebracht worden. Sie argumentierten u. a., durch die vorgeschriebenen „zeitraubenden und kostspieligen“ Formalitäten werde Leidenden ein rascher, begleiteter und selbstbestimmter Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter de facto unmöglich gemacht.

„Unser Ziel muss immer sein, Menschen auch in schwersten Situationen zu zeigen, dass sie Teil unserer Gesellschaft sind – und ihnen Hilfe anzubieten. Wir dürfen Menschen in so schwierigen Situationen nicht allein lassen. Und wir haben als Staat die Aufgabe, ihre Lebensqualität zu verbessern und klarzumachen, dass ihr Wert und ihre Würde unabhängig von Gesundheit sind“_, _sagt Korosec. Daher seien der flächendeckende Ausbau des Hospizwesens und der Palliativmedizin von besonderer Bedeutung.

Österreichischer Seniorenbund
Karin Leitner
Telefon: 0664/8170404

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