Kontrollschwerpunkt Paketzusteller: Finanzpolizei stellt rund halbe Million Euro Steuerrückstände fest
Bei einer gemeinsamen Aktion unter der Leitung der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol führten die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung und das Zollamt Österreich am 10. Dezember einen gemeinsamen Verkehrsschwerpunkt im Großraum Innsbruck durch. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Kontrolle von Paketzustellern.
Die 20 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten kontrollierten insgesamt 47 Betriebe mit 60 Dienstnehmern und stellten acht Übertretungen fest: drei Personen wurden ohne Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beschäftigt, drei waren nicht einmal zur Sozialversicherung angemeldet. Diese Übertretungen wurden bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt. Zudem wurden zwei weitere Übertretungen nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz festgestellt, da ein ausländischer Betrieb keine Nachweise der ordnungsgemäßen Entsendung nach Österreich vorlegen konnte.
In Summe beantragte die Finanzpolizei Verwaltungsstrafen in Höhe von rund 10.000 Euro. Außerdem wurden bei 12 Betrieben vollstreckbare Steuerrückstände mit einer Gesamthöhe von über 460.000 Euro festgestellt. Diese werden nun von der Finanzpolizei mithilfe von Forderungspfändungen bei den Auftraggebern eingebracht.
„_Besonders in der stressigen Weihnachtszeit dürfen weder Arbeitnehmerrechte noch die Sicherheit im Straßenverkehr auf der Strecke bleiben. Die hervorragende behördenübergreifende Zusammenarbeit von Finanzpolizei, Zoll und Polizei sorgt dafür, dass Verstöße rasch geahndet und Missstände behoben werden_“, so Finanzminister GUNTER MAYR.
Der Zoll stellte während der konzertierten Schwerpunktaktion zudem mehrere Übertretungen nach dem Güterbeförderungsgesetz fest und ahndete die Übertretungen vor Ort mittels der entsprechenden Organmandate.
Von der Polizei wurden über 60 Kleintransporter und deren Lenkerinnen und Lenker einer verkehrsrechtlichen Kontrolle unterzogen. Dabei mussten insgesamt 84 Anzeigen an die Behörden erstattet und 34 Organmandate eingehoben werden. Zwei Lenker und eine Lenkerin werden wegen des Verdachtes auf Drogenbeeinträchtigung angezeigt: ihnen wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.
Für sieben Fahrzeuge wurde eine technische Überprüfung bei der Prüfhalle des Landes beantragt. Bei einem Fahrzeug musste vor Ort die Zulassung aufgehoben und die Kennzeichen abgenommen werden. Insgesamt neun Lenkern wurde die Weiterfahrt bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes (Überladung, technischer Zustand, etc.) vorläufig untersagt.
Im positiven Sinn gestaltete sich das Ergebnis der Alkoholkontrollen. Insgesamt 62 Tests durchgeführt, die alle negativ verliefen. Niemand von den Lenkerinnen und Lenkern war alkoholisiert.
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