Das Christkind hat das Falsche oder schon wieder das Gleiche gebracht: AK-Tipps zum richtigen Umtauschen
SPÄTESTENS BEI DEN NEUEN GESCHIRRTÜCHERN, DER DRITTEN KRAWATTE ODER DEM NÄCHSTEN MIXSTAB KIPPT DIE STIMMUNG BEI SO MANCH WEIHNACHTLICH BESCHENKTEM. ABER WAS KÖNNEN KONSUMENT:INNEN TUN, WENN GESCHENKE NICHT GEFALLEN ODER DAS CHRISTKIND SIE DOPPELT UND DREIFACH GEBRACHT HAT? UMTAUSCHEN! IST DAS SO EINFACH? DAS KOMMT DARAUF AN: IM ONLINE-HANDEL BESTEHT GRUNDSÄTZLICH EIN RÜCKTRITTSRECHT VON 14 TAGEN. IM STATIONÄREN HANDEL MUSS DIE RÜCKGABE BZW. DER UMTAUSCH VON WAREN EXTRA AUSGEMACHT WERDEN. EINIGE GESCHÄFTE BIETEN, AUCH OHNE GESETZLICHE VERPFLICHTUNG, GROSSZÜGIGE UMTAUSCHMÖGLICHKEITEN AN. EINIGE ZAHLEN BEI NICHTGEFALLEN DAS GELD ZURÜCK.
Ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel nicht. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Geschenk gut ankommt, vereinbaren Sie am besten mit dem Geschäft eine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit. Idealerweise innerhalb einer längeren Frist und schriftlich am Kassazettel oder der Rechnung bestätigt. Bewahren Sie jedenfalls die Verpackung auf. Oft verlangen die Firmen die Rückgabe in der Originalverpackung.
RÜCKTRITTSRECHT IM ONLINE-HANDEL
Arbeiterkammer Oberösterreich
Isabell Falkner
Telefon: +43 (0)664/8237996
E-Mail: isabell.falkner@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum
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