Bundesminister Kocher: Bereits rund 330 Millionen Euro an Handwerksleistungen durch Handwerkerbonus

84.000 genehmigte Anträge – 65,4 Millionen Euro ausgezahlt – Antragstellung für 2024 bis Ende Februar möglich

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft umgesetzte Handwerkerbonus zur Unterstützung von Handwerksbetrieben und Haushalten erfährt großen Zuspruch. Bis Weihnachten wurden von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) 84.010 Anträge genehmigt, täglich kommen etwa 1.500 Anträge neu hinzu. „Die große Nachfrage nach dem Handwerkerbonus zeigt deutlich, wie wichtig und erfolgreich diese Maßnahme ist. Der Handwerkerbonus bringt gleich mehrere Vorteile: Zum einen stärkt er Handwerksbetriebe angesichts konjunkturbedingter Herausforderungen und trägt damit maßgeblich zur Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze bei. Zum anderen profitieren auch die Kundinnen und Kunden direkt, indem gezielt Handwerksleistungen unterstützt werden. Bislang wurden rund 65,4 Millionen Euro ausgezahlt. Das bedeutet, dass mit Unterstützung des Handwerkerbonus bereits jetzt 327 Millionen Euro an tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung durch heimische Handwerksbetriebe generiert werden konnten“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Anträge für das Jahr 2024 können noch bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden.

ART DER HANDWERKSLEISTUNGEN UND REGIONALE VERTEILUNG

Antragstellerinnen und Antragsteller profitieren von einer zügigen Bearbeitung durch die BHAG. Die durchschnittliche Förderhöhe der genehmigten Anträge liegt bei rund 780 Euro. Besonders beliebt sind Leistungen aus den Bereichen Tischlerei, Malen und Anstreichen sowie der Gas- und Sanitärtechnik. Diese Arbeiten tragen maßgeblich zur Verbesserung der Wohnqualität bei und verdeutlichen den Mehrwert des Programms. Die meisten Anträge kommen aus Niederösterreich gefolgt von Oberösterreich und der Steiermark. Trotz der hohen Nachfrage läuft die Bearbeitung weitgehend reibungslos. Ab dem 1. März 2025 ist die Antragstellung für im Jahr 2025 erbrachte Arbeitsleistungen möglich.

ÜBER DEN HANDWERKERBONUS

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von heuer 2.000 Euro (2025: 1.500 Euro) pro Person und Wohnadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zurückerstattet zu bekommen. Pro Person und Kalenderjahr kann nur ein Antrag (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen) gestellt werden.

Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Für die Jahre 2024 und 2025 werden insgesamt 300 Millionen Euro Zur Verfügung gestellt, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen. Der Handwerkerbonus kann rückwirkend für alle Handwerksleistungen, die seit dem 1. März 2024 erbracht wurden, beantragt werden.

Die Abwicklung des Handwerkerbonus übernimmt dabei die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Um die Antragsstellung möglichst unkompliziert zu gestalten, müssen in der Antragsmaske auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at lediglich folgende Daten bekannt gegeben werden: Name, Adresse, IBAN, Rechnung, Zahlungsbestätigung. Zur notwendigen Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises möglich.

Für alle Menschen, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, gibt es Unterstützung. Die Website ermöglicht jeder Person für jede andere Person einen Antrag zu stellen, sofern die notwendigen Dokumente vorliegen. Diese können dann die entsprechenden Daten auf der Website eintragen und den Antrag stellen. Auch Gemeinden, Kammerorganisationen und Betriebe haben Unterstützung zugesagt.

Alle Informationen über die Förderung und die Möglichkeit zur Einreichung gibt es unter www.handwerkerbonus.gv.at

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Presseabteilung
presse.wirtschaft@bmwa.gv.at
https://www.bmaw.gv.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender