EU-Paket zur Überarbeitung der Versicherungsvorschriften tritt in Kraft
Neufassung von Solvency II soll Anreize für Investitionen schaffen. Für Versicherungen in finanzieller Notlage wird ein spezielles Abwicklungsregime eingeführt
Der Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen in der Europäischen Union (EU), der 2016 durch das risikoorientierte Regulierungs- und Aufsichtsregime _Solvency II_ eine völlig neue Grundlage erhielt, wurde in den letzten Jahren im Lichte der praktischen Erfahrungen mit dem Regelwerk einer grundlegenden Reform unterzogen. Ergebnis ist einerseits eine Aktualisierung der _Solvency-II_-Richtlinie, andererseits eine neue Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungen (_Insurance Recovery and Resolution Directive_, oder IRRD). Beide wurden am 8. Jänner 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.
Die neuen Vorschriften zu _Solvency II_ bringen Änderungen der Eigenkapitalanforderungen, die diese noch risikoadäquater gestalten und gleichzeitig Versicherungsunternehmen besser in die Lage versetzen, langfristiges Kapital für die Wirtschaft bereitzustellen. Gleichzeitig werden sie die Branche widerstandsfähiger machen und sie auf künftige Herausforderungen vorbereiten, um Versicherungsnehmer:innen besser zu schützen. Damit sollen Versicherungen beitragen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion, zur Finanzierung des grünen und digitalen Wandels sowie zur Stärkung des Wachstums in der EU.
_ABWICKLUNGS-RICHTLINIE_
Die _IRRD_ soll einerseits präventiv dazu beitragen, Versicherungsunternehmen auf Krisensituationen vorzubereiten, andererseits schafft sie einen Abwicklungsrahmen, mit dem im Notfall ein geordneter Marktaustritt ermöglicht wird. Demnach haben Versicherungsunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, präventiv einen Sanierungsplan zu erstellen und der Aufsichtsbehörde – in Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA) – vorzulegen. Dieser Plan soll Maßnahmen enthalten, die Versicherungsunternehmen bei erheblicher Verschlechterung der Finanzlage ergreifen müssen. Die zuständigen Behörden sollen frühzeitig und grenzüberschreitend koordiniert intervenieren.
Der Abwicklungsrahmen soll zum einen Versicherungsnehmer:innen, Begünstigte und Anspruchsberechtigte schützen, zum anderen den Schaden für die Gesamtwirtschaft und die Finanzstabilität so gering wie möglich halten – und das ohne Rückgriff auf Steuermittel.
Link zum Text der IRRD: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500001
FMA-Mediensprecher
Boris Gröndahl
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