Greenpeace-Erfolg: Verfassungsgerichtshof stärkt Naturschutz in Oberösterreich
Einschränkung von Beschwerderechten verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof gab gestern bekannt, den strittigen Paragraf 43a des oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. Der Paragraf kehrte bislang den Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden um. Beschwerden hatten dadurch keine grundsätzlich aufschiebende Wirkung, diese musste erst auf Antrag zuerkannt werden. Auf diesem Umstand fußt auch die fragwürdige Rechtslage rund um die Öl- und Gasbohrungen der australischen Firma ADX in Molln. Greenpeace legte Beschwerde gegen die Genehmigung der Probebohrungen in Molln beim Landesverwaltungsgericht ein. Aufgrund der fehlenden aufschiebenden Wirkung wurden die Probebohrungen jedoch bereits fertig durchgeführt, obwohl das Gerichtsurteil bis heute noch aussteht. Ein solches Vorgehen ist mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Geschichte. Damit hat Greenpeace einen entscheidenden Schritt zur Stärkung des Naturschutzes in Oberösterreich gesetzt.
Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace in Österreich: _“Es ist ein Jubeltag für den Naturschutz in Oberösterreich. Der naturfeindliche Sonderweg der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich wurde als verfassungswidrig gekippt._
Jasmin Duregger
Klima- und Energieexpertin
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