KV-Privatkrankenanstalten: Moderater Abschluss für 2025
IM RAHMEN DER IM MAI 2024 ABGESCHLOSSENEN KV-VERHANDLUNGEN 2024 WURDE EIN ZWEIJÄHRIGER KOLLEKTIVVERTRAG VEREINBART, DER AUCH DIE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR 2025 BEINHALTET. AUF BASIS DER VERÖFFENTLICHTEN VERBRAUCHERPREISINDIZES STEHEN NUN DIE DETAILS DES NEUEN KOLLEKTIVVERTRAGS FEST, DER BIS MINDESTENS JAHRESENDE 2025 GÜLTIG BLEIBT. DER ABSCHLUSS BERÜCKSICHTIGT DIE ZULETZT DEUTLICH GESUNKENE INFLATIONSRATE UND BRINGT FÜR DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER PRIVATER KRANKENANSTALTEN WICHTIGE VERBESSERUNGEN: SO WIRD EINE LANGJÄHRIGE FORDERUNG DER DIENSTNEHMERINNEN UND DIENSTNEHMER NACH MEHR URLAUBSTAGEN ERFÜLLT UND DIE NACHT-, SONN- UND FEIERTAGSZULAGEN WERDEN 2025 ERNEUT ANGEHOBEN. ZUSAMMEN MIT DER ERHÖHUNG AUS 2024 ERGIBT DAS BEI DEN NACHT-, SONN- UND FEIERTAGSZULAGEN EINE DEUTLICHE STEIGERUNG VON INSGESAMT 62,5 %.
Für das Jahr 2025 wurde eine Anhebung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) für den Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 31. Oktober 2024 – erhöht um einen Aufschlag von 0,45 % – vereinbart. Die vereinbarte Inflation in diesem Zeitraum beträgt 2,25 %, womit es ab 1. April 2025 zu einer Erhöhung um 2,7 % kommt.
Zusätzlich zu den Gehaltserhöhungen wurden weitere maßgebliche Verbesserungen beschlossen:
* Die Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste werden erneut angehoben, so wurden für 2025 25 % vereinbart. Die Mitarbeitenden können sich für die Jahre 2024 und 2025 somit über eine Erhöhung der Zulagen von insgesamt 62,5 % freuen.
* Seit dem 1. Jänner 2025 erhalten langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzliche Urlaubstage: einen weiteren Urlaubstag nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit sowie noch einen weiteren Urlaubstag nach zehn Jahren.
* Facheinschlägige Vordienstzeiten werden ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 unbefristet angerechnet, mit der Möglichkeit einer Gegenrechnung von Überzahlungen.
* Die bestehenden Gehaltstabellen werden zudem um drei Stufen erweitert, um die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe weiter zu verbessern.
STEFAN GÜNTHER, Generalsekretär und Verhandlungsleiter für den Verband der Privatkrankenanstalten, erläutert den neuen Kollektivvertrag wie folgt: „Mit diesem Abschluss tragen wir den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso Rechnung wie den Bedürfnissen der Belegschaft. Die Erhöhung des Urlaubsanspruchs, die deutliche Anhebung der Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste und die Anpassungen der Gehaltstabellen sind ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der Berufe im Gesundheitsbereich weiter zu stärken.“
ÜBER DEN VERBAND
Himmelhoch GmbH
Mag. Doris Lenhardt
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