Bundesminister Kocher: Arbeitsinspektion setzt 2025 neue Schwerpunkte
Positive Bilanz der Kontrollen und Beratungen für 2024
Die Arbeitsinspektion trägt im Rahmen ihrer vielfältigen Tätigkeiten dazu bei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich gesund und sicher arbeiten können. Hauptziel ihrer Kontroll- und Beratungstätigkeiten ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten. „Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist nicht nur aus gesellschaftlichen Gesichtspunkten wichtig, sondern hat aufgrund geringerer Krankenstandstage, höherer Produktivität und mehr Zufriedenheit auch gesamtwirtschaftlich einen wichtigen Stellenwert. Ein Investment in die betriebliche Prävention schafft damit ein besseres Arbeitsumfeld und hat damit positive Auswirkungen auf den heimischen Standort“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Einer der Schwerpunkte für 2025 ist die Beratung und Kontrolle in gefahrengeneigten Betrieben. Ziel ist es, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation im Betrieb systematisch untersuchen und verbessern. Der Fokus liegt nicht nur auf besonderen Unfallgefahren, sondern auch auf Gesundheitsrisiken für Beschäftigte – insbesondere durch Hitze an Arbeitsplätzen im Freien. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit Tischkreissägen, die nach wie vor eine häufige und ernstzunehmende Gefahrenquelle darstellen. Zudem sind für 2025 wieder vier Fokustage geplant, an denen sich die gesamte Arbeitsinspektion dem Thema „Zusammenlagerung gefährlicher Arbeitsstoffe“ widmet. Die damit zusammenhängende ganzjährliche Beratungsoffensive richtet sich vor allem an Klein- und Mittelbetriebe, um sicherzustellen, dass Arbeitsstoffverzeichnisse und -evaluierungen durchgeführt werden. Das ist eine wichtige Grundlage für die Prävention von Erkrankungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch gefährliche Arbeitsstoffe.
BILANZ DER KONTROLLEN UND BERATUNGEN 2024
„Im Jahr 2024 wurden in etwa 57.000 Kontrollen und 44.000 Beratungen von ca. 300 Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren durchgeführt. Bei über 26.000 Kontrollen wurden arbeitsschutzrechtliche Übertretungen festgestellt. In knapp 1.300 Fällen mussten Strafanzeigen gestellt wurden, also in ungefähr 2 Prozent aller Kontrollen. Ein zentraler Teil der Tätigkeit sind Routinekontrollen, um Präsenz in den diversen Branchen zu gewährleisten. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Arbeitsinspektion eigene Schwerpunkte setzt, um Betriebe mit besonderen Gefahren und Herausforderungen gezielt kontrollieren und beraten zu können“, so Kocher.
2024 konnten drei Schwerpunkte abgeschlossen werden. „Prävention von Gewalt in der Arbeit“ (ca. 800 Kontrollen), „Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Paket- und Lieferdiensten“ (ca. 450 Kontrollen) sowie vier Fokustage zum Thema „Persönliche Schutzausrüstung“. Nicht zuletzt die Besiegelung des ILO-Übereinkommens Nr. 190 und die Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ haben gezeigt wie wichtig das Thema Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Paket- und Lieferdiensten – durch die Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion wurde ein gesteigertes Bewusstsein für dieses Thema geschaffen.
Kompakte Informationen für Betriebe, und wissenschaftliche Nachweise über den Nutzen von Arbeitsschutz finden sich hier: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Nutzen
Mehr über aktuelle und vergangenen Schwerpunktaktionen: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Schwerpunkte
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