Gesetzesentwurf: Gesundheitsministerium plant Regulierung von Nikotinbeuteln und Rauchverbot auf Kinderspielplätzen

Verkauf von Nikotinbeuteln bundesweit erst ab 18 Jahren erlaubt

Das Gesundheitsministerium schickt einen Entwurf zum Tabak- und Nikotinsucht-Gesetzes (TNSG) in Begutachtung. Damit wird der Verkauf von Nikotinbeuteln an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Die stark süchtig machenden Nikotinerzeugnisse sind bei Jugendlichen weit verbreitet und sollen künftig denselben Regeln wie Zigaretten unterliegen. “Es ist unverantwortlich, dass diese nachweislich süchtig machenden Produkte noch immer unkontrolliert an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden und keiner Werbebeschränkung unterliegen”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. Der Gesetzesentwurf enthält auch ein bundesweites Rauchverbot auf Kinderspielplätzen, das in vielen Städten und Gemeinden bereits gilt. ****

Nikotinpouches, kleine weiße Päckchen, die unter die Oberlippe geschoben werden und Nikotin direkt über die Schleimhäute abgeben, sind bei Jugendlichen stark im Trend. Laut einer Erhebung der Gesundheit Österreich GmbH haben im Jahr 2022 13 Prozent der 15-Jährigen Nikotinbeutel konsumiert, bei 15-Jährigen Buben lag der Anteil sogar bei knapp 20 Prozent. Um der steigenden Beliebtheit unter Jugendlichen einen Riegel vorzuschieben, haben im vergangenen Jahr mehrere Bundesländer den Verkauf von Nikotinbeuteln in ihren Jugendschutzgesetzen reguliert. Auch die Gesundheitsrät:innen der Länder haben einstimmig eine bundesweite Regulierung gefordert.

Der Entwurf des Gesundheitsministeriums ist eine Neufassung des bisherigen Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes. Er setzt auch EU-Vorschriften um, bei deren Nichtumsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren droht. Der Entwurf liegt bereits seit Oktober 2022 beim Koalitionspartner ÖVP.

WERBEBESCHRÄNKUNG UND ABGABE AB 18 JAHREN

Wichtigste Neuerung ist die Regulierung von Nikotinpouches. Sie werden in bunter, auffälliger Verpackung vermarktet, versprechen den schnellen Kick. Die Hersteller treten bei großen Musik- oder Sportveranstaltungen als Sponsoren auf.

Künftig unterliegen Nikotinpouches denselben Regeln wie Zigaretten: Der Verkauf ist erst ab 18 Jahren und nur im Fachhandel möglich, also in Trafiken, Tabakgeschäften, etc. Auf den Verpackungen müssen verpflichtende Warnhinweise angebracht werden. Werden neue Produkte in den Verkehr gebracht, muss eine Meldung an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erfolgen. Zusätzlich wird ein maximal erlaubter Nikotingehalt festgesetzt. Die Gesetzesnovelle sieht auch eine Werbebeschränkung für derartige neue Nikotinprodukte vor.

RAUCHVERBOT AUF KINDERSPIELPLÄTZEN

Im Gesetzesentwurf vorgesehen ist auch ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen. “Tabakvergiftungen zählen zu den häufigsten Vergiftungen im Kindesalter. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kleinkinder am Boden liegende Zigaretten in den Mund stecken. Leichtsinnig weggeworfene Zigaretten auf Kinderspielplätzen können für Kleinkinder zur lebensbedrohlichen Gefahr werden”, begründet Gesundheitsminister Johannes Rauch.

In Österreich wurde das Rauchen von Zigaretten an öffentlich zugänglichen Orten in den vergangenen Jahren eingeschränkt: Seit 2019 gilt ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Ein Jahr zuvor trat bereits ein Rauchverbot vor Schulen und Kindergärten auch im Freien in Kraft. Diese Schritte sind der Gesundheit der Bevölkerung zugutegekommen und mittlerweile gesellschaftlich breit akzeptiert.

Das neue Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz enthält auch einige rechtliche Klarstellungen zu Meldepflichten für Tabakerzeugnissen, zur Einfuhr, Beschlagnahme sowie zu den Gebühren, die Hersteller zu entrichten haben.

Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Kinder- und Jugendschutz ist für mich nicht verhandelbar. Nachdem der Koalitionspartner ÖVP bisher nicht bereit war, das Gesetz gemeinsam einzubringen, geht der längst fertige Entwurf des Ministeriums nun in Begutachtung. Ich bin zuversichtlich, dass sich im Parlament dafür eine Mehrheit finden wird.”

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMSGPK)
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