Der eImpfpass landet vor dem VfGH
Ärzte bringen Gesetzesprüfungsantrag ein. Datenschutzbehörde warnte schon 2020 vor dem Gesetz.
Kaum in Kraft, landen der elektronische Impfpass („eImpfpass“) bzw. die entsprechenden Änderungen des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) schon vor dem VfGH. Lt. damaligem Gesetzgeber sollen mit dem Tool persönliche Impfkalender sowie Erinnerungen an empfohlene Impfungen erstellt werden. Die Auswertung der gespeicherten Daten soll im Rahmen der Pharmakovigilanz (Pharmazeutische Beurteilung von Impfungen) und das Krisenmanagement bei Epidemien verbessern. Vorerst müssen Covid-19, Influenza, HPV und Mpox-Injektionen eingetragen werden sowie relevante Vorerkrankungen und der jeweilige Imunstatus.
Dagegen regt sich immer mehr Widerstand. Die Sicherheit von sensiblen medizinischen Daten sei nicht gewährleistet, die verpflichtende Eintragung von Impfungen bzw. impfrelevanter Vorerkrankungen könne das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stören, so die Einwände. Der eImpfpass kann die Durchsetzbarkeit einer Impfpflicht und die Sanktionierung ungeimpfter Personen ermöglichen.
ÄRZTE KLAGEN
Die Mediziner Prof. DDr. Martin Haditsch und Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen rufen nun den VfGH an, wie sie heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gaben. Denn es herrschen erhebliche Zweifel an der verfasssungsrechtlichen Zulässigkeit des eImpfpasses. So sei – anders als bei der Elga-Teilnahme – das Widerspruchsrecht (Abmeldung) beim zentralen Impfregister bzw. beim eImpfpass ausgeschlossen. Kritisiert wird auch, dass die Löschungsfrist der Daten erst 30 Jahre nach dem Tod des Bürgers erfolgen soll – sofern kein Sterbedatum bekannt ist, 120 Jahre nach der Geburt des Bürgers (§ 24 c Abs. 5 GTelG).
Somit werden die Gesundheitsdaten aller geimpften und ungeimpften Personen in Österreich auf Vorrat gespeichert, was jedenfalls EU-rechtswidrig ist. Zumal der EUGH schon 2014 in einem wegweisenden Urteil die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung, damals durch Telefon- und Internetanbieter, für gänzlich unzulässig erklärte. Befremden löst auch der Umstand aus, dass die Datenschutzbehörde bereits am 11.11.2020 per Bescheid festgehalten hat, dass die Pläne des damaligen Gesundheitsministers zur Novelle des GTelG voraussichtlich gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.
ZUGRIFF AUF SENSIBLE DATEN
Zugriff auf die hochsensiblen persönlichen Gesundheitsdaten haben fortan u.a. der Gesundheitsminister, die Elga GmbH, die Landeshauptleute, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Sozialversicherungsträger, die Gesundheitsberatung und Apotheken als gemeinsam Verantwortliche. Da die Auflistung der Zugriffsberechtigten durch den Gesetzgeber nicht taxativ erfolgte, kann die Liste spezifisch per Verordnung des Gesundheitsministers erweitert werden. Gesundheitsdaten-Speicherung muss jedoch grundsätzlich auf das Notwendigste eingeschränkt bleiben.
ÄRZTE IM DILEMMA
Für Ärzte ist die verpflichtende Teilnahme am eImpfpass besonders problematisch. Nach § 24 c. Abs. 2 GTelG sind sie verpflichtet, die von ihnen durchgeführten Impfungen, impfrelevante Informationen wie Vorerkrankungen, Impfindikationen sowie Antikörperbestimmungen im zentralen Impfregister zu speichern. Wünschen ihre Patienten – aus gut nachvollziehbaren Gründen – keine Eintragung in den eImpfpass, verstößt der Arzt bei Eintragung in den eImpfpass gegen die ärztliche Schweigepflicht und gegen das Grundrecht des Patienten auf Selbstbestimmung und Datenschutz. Lehnt der Arzt die Behandlung ab, verstößt er gegen die ärztliche Behandlungspflicht bzw. gegen den hippokratischen Eid. Eine Situation insgesamt, die zu einer veritablen Zerrüttung des Arzt-Patienten-Verhältnisses führen kann.
RÜCKNAHME ZUMINDEST DER VERPFLICHTENDEN TEILNAHME GEFORDERT
Prof. Haditsch und Prof. Sönnichsen halten fest, dass es “nicht die berufsrechtliche Aufgabe eines Arztes ist, Vollstreckungsorgan von politischen Interessen im Dienste der pharmagetriebene Absatzsteigerung zu sein. Der Gesetzgeber bzw. der Staat hat kein Recht, in den höchstpersönlichen Lebensbereich von Bürgern durch die verpflichtende Datenspeicherung einzugreifen.“ Beide fordern nun, dass in den aktuellen Koalitionsverhandlungen die Rücknahme der verpflichtenden Teilnahme zum eImpfpass auf die Agenda kommt.
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