EQS-Adhoc: Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen
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Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird nach
heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung
buchen
20.01.2025 / 18:44 CET/CEST
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Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in
Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen
Wien, 20. Jänner 2025. In dem von Rasperia Trading Limited („Rasperia“)
gegen die STRABAG SE, deren österreichische Kernaktionäre und die
hundertprozentige russische Tochter der Raiffeisen Bank International
(RBI), AO Raiffeisenbank, eingeleiteten Gerichtsverfahren hat ein
russisches Gericht heute sein Urteil verkündet. Es hat entschieden, dass
die STRABAG SE und ihre österreichischen Kernaktionäre EUR 2,044
Milliarden an Rasperia zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte
der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann.
Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen, die
aufschiebende Wirkung hat. Abhängig von weiteren Entwicklungen vor den
russischen Gerichten wird die RBI – in voller Übereinstimmung mit
EU-Sanktionsrecht – in Österreich rechtliche Schritte einleiten, um zur
Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen
zu können.
Die AO Raiffeisenbank wird gemäß IFRS und russischen
Rechnungslegungsstandards für das 4. Quartal 2024 eine Rückstellung
buchen. Nach Vorliegen eines externen Prüfungsurteils würde diese
Rückstellung den heute der Rasperia vom russischen Gericht zugesprochenen
Betrag (EUR 2,044 Milliarden) berücksichtigen abzüglich der erwarteten
Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen in die österreichischen
Vermögenswerte von Rasperia. Diese bestehen aus 28,5 Millionen
STRABAG-SE-Aktien, einschließlich den damit verbundenen
Dividendenansprüchen für 2021, 2022 und 2023 sowie dem
Ausschüttungsanspruch aus einer im März 2024 erfolgten
Kapitalherabsetzung.
In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia
gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Aktien
der STRABAG SE an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen.
Russische Urteile haben jedoch in Österreich keine bindende Wirkung,
weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar ist. Darüber hinaus
sind die STRABAG-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen
eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls verhindert.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
John P. Carlson, CFA
Head of Group Investor Relations
Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
1030 Wien, Österreich
ir@rbinternational.com
Telefon +43-1-71 707-2089
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Ende der Insiderinformation
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