Züchterin wegen Tierquälerei verurteilt
Forderung an nächste Regierung: höhere Strafen für Tierquälerei
Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe plus 480,- Euro Geldstrafe wegen vielfacher Tierquälerei über einen längeren Zeitraum lautete das Urteil am Landesgericht Ried (OÖ) am Montagabend gegen jene 52-jährige Züchterin, bei der vor zwei Jahren wegen eines Tierhaltungsverbots in Gilgenberg 55 Hunde und Katzen beschlagnahmt wurden. Der Tierschutzhof Pfotenhilfe hatte die Tiere in großteils erbarmungswürdigem Zustand aufgenommen und ein Jahr lang gesundgepflegt und betreut.
Der Amtstierarzt schilderte ausführlich die dramatischen Zustände: Unter anderem waren 27 Katzen mit gefrorenem Wasser auf einen vollgekoteten Dachboden gesperrt und haben vor Durst verzweifelt geschrien. Ein Hund hatte kupierte Ohren. Viele der Tiere waren stark verfilzt und litten unter Parasitenbefall, Ohren- und Augenentzündungen sowie Durchfall und Seuchen. Richterin Mag. Tamara Shahin zeigte sich sehr betroffen und entsetzt über die völlige Uneinsichtigkeit der Täterin, und hielt dieser in der Urteilsbegründung vor, dass man wehrlose Tiere doch nicht einfach unversorgt einsperren und im Stich lassen könne. Sie sei schockiert über die Bilder im Akt: „Mich persönlich macht das einfach wirklich traurig. Und offenbar haben Sie auch noch das Gefühl, dass Sie die Tiere gut versorgt haben, sowas verstehe ich einfach nicht.“
Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler, der die Tiere damals abgeholt hat und ebenfalls als Zeuge vernommen wurde, ist über die geringe Strafe und die Tatsache erschüttert, dass die Züchterin trotz Tierhaltungsverbot längst wieder mit mehreren Hunden am Tatort lebt: “Wir haben dies schon im vorigen Frühsommer mit Beweisfoto der Behörde gemeldet. Es ist zum Verzweifeln, fühlt sich an wie ein Kampf gegen Windmühlen. Der Strafrahmen für Tierquälerei muss von der nächsten Regierung dringend von zwei auf fünf Jahre angehoben werden, damit entsprechend abschreckende Urteile auch bei bisher gerichtlich unbescholtenen Tätern möglich werden!”
Die Züchterin versuchte die Schuld auf ihren ebenfalls angeklagten Gatten zu schieben, da sie ihm wegen des Tierhaltungsverbots die Hunde übertragen hätte. Dieser befand sich aber offenbar in einem instabilen Gesundheitszustand, äußerte sich kaum und schwer verständlich und verließ die Verhandlung noch vor der Urteilsverkündung, wodurch sein Verfahren bis zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit abgetrennt werden musste. Ein ebenfalls angeklagter Nachbar erschien erst gar nicht, da er für längere Zeit erkrankt sei. Es wird also weitere Verhandlungstermine brauchen, bis über alle drei Angeklagten ein Urteil gefällt werden kann. Das Urteil gegen die Züchterin ist noch nicht rechtskräftig. Die Pfotenhilfe wurde mit ihrer Kostenersatzforderung auf den Zivilrechtsweg verwiesen. In Salzburg wird gegen die Züchterin weiterhin wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs bei Hundeverkäufen ermittelt.
Foto von eingesperrtem Hund am Tatort (weitere auf Anfrage) unter https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230216_OTS0020
Verein PFOTENHILFE
Jürgen Stadler
Telefon: +436648485550
E-Mail: juergen.stadler@pfotenhilfe.at
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